Urteil in Berlin16.06.26, 15:00 Uhr
Kammergericht weist Dertour-Klage gegen den DRSF ab
Im juristischen Tauziehen um Sicherungsentgelte hat der DRSF einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Berliner Kammergericht wies die Forderung von Dertour auf Rückzahlung von rund 1,27 Millionen Euro zurück.

Rückschlag für Dertour im Streit mit dem DRSF: Das Kammergericht Berlin gab dem Reisesicherungsfonds Recht und kassierte die Entscheidung der Vorinstanz. Foto: iStock/new look casting
Das Berliner Kammergericht hat die Klage der Dertour Group gegen den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgewiesen und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin II aus dem Dezember 2025 kassiert.
Im Kern des Rechtsstreits geht es um rund 1,27 Millionen Euro, die Dertour zurückfordert – Sicherungsentgelte, die der Konzern nach eigener Darstellung doppelt entrichtet hatte:
Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor.
DRV kritisiert Entscheidung
Der Deutsche Reiseverband (DRV) bezeichnete das Urteil als „nicht nachvollziehbar“ und kündigte an, die Urteilsbegründung zu prüfen. Aus Sicht des Verbandes müsse das Argument doppelt gezahlter Beiträge stärker zugunsten der Veranstalter gewertet werden – das Thema habe hohe Tragweite für die gesamte Branche.
Unabhängig vom Urteil will der DRV weiterhin auf eine „schnelle und deutliche Absenkung“ der DRSF-Entgelte sowie eine Weiterentwicklung des Sicherheitenkonzepts drängen.
Hintergrund: Was ist der DRSF?
Der Deutsche Reisesicherungsfonds – kurz DRSF – ist seit November 2021 die zentrale Absicherung für Pauschalreisende in Deutschland. Wer seinen Urlaub bei einem deutschen Veranstalter bucht und dieser insolvent wird, bekommt über den DRSF sein Geld zurück oder wird nach Hause geholt.
Der Auslöser für die Gründung war die Thomas-Cook-Pleite 2019: Das bis dahin geltende Versicherungssystem war auf maximal 110 Millionen Euro begrenzt – viel zu wenig, um die Schäden zu decken. Am Ende musste der Staat mit über 100 Millionen Euro einspringen. Danach war klar, dass ein neues, tragfähigeres Modell her musste.
Alle Reiseveranstalter ab einem absicherungspflichtigen Jahresumsatz von zehn Millionen Euro zahlen seitdem verpflichtend in den Fonds ein – über eine jährliche Umlage sowie eine bonitätsabhängige Sicherheitsleistung.
Kleinere Anbieter können freiwillig mitmachen.
Die Kapitalentwicklung verlief schneller als erwartet: Bereits im Oktober 2023 – vier Jahre früher als gesetzlich vorgeschrieben – erreichte der Fonds seine erste Zielmarke von 750 Millionen Euro. Angesichts des hohen Füllstands senkte das Bundesjustizministerium die Veranstalterbeiträge ab September 2025 in zwei Stufen von einem auf schließlich 0,5 Prozent des absicherungspflichtigen Jahresumsatzes – ein Schritt, den die Branche begrüßte, aber als nicht ausreichend bezeichnete. Seitdem geraten Beitragshöhe und Transparenz des Fonds weiter unter Druck
Im Kern des Rechtsstreits geht es um rund 1,27 Millionen Euro, die Dertour zurückfordert – Sicherungsentgelte, die der Konzern nach eigener Darstellung doppelt entrichtet hatte:
- zunächst über bestehende Versicherungsverträge und dann
- erneut an den DRSF für Reisen, die vor Fondsstart im November 2021 gebucht, aber erst danach angetreten wurden.
Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor.
DRV kritisiert Entscheidung
Der Deutsche Reiseverband (DRV) bezeichnete das Urteil als „nicht nachvollziehbar“ und kündigte an, die Urteilsbegründung zu prüfen. Aus Sicht des Verbandes müsse das Argument doppelt gezahlter Beiträge stärker zugunsten der Veranstalter gewertet werden – das Thema habe hohe Tragweite für die gesamte Branche.
Unabhängig vom Urteil will der DRV weiterhin auf eine „schnelle und deutliche Absenkung“ der DRSF-Entgelte sowie eine Weiterentwicklung des Sicherheitenkonzepts drängen.
Hintergrund: Was ist der DRSF?
Der Deutsche Reisesicherungsfonds – kurz DRSF – ist seit November 2021 die zentrale Absicherung für Pauschalreisende in Deutschland. Wer seinen Urlaub bei einem deutschen Veranstalter bucht und dieser insolvent wird, bekommt über den DRSF sein Geld zurück oder wird nach Hause geholt.
Der Auslöser für die Gründung war die Thomas-Cook-Pleite 2019: Das bis dahin geltende Versicherungssystem war auf maximal 110 Millionen Euro begrenzt – viel zu wenig, um die Schäden zu decken. Am Ende musste der Staat mit über 100 Millionen Euro einspringen. Danach war klar, dass ein neues, tragfähigeres Modell her musste.
Alle Reiseveranstalter ab einem absicherungspflichtigen Jahresumsatz von zehn Millionen Euro zahlen seitdem verpflichtend in den Fonds ein – über eine jährliche Umlage sowie eine bonitätsabhängige Sicherheitsleistung.
Kleinere Anbieter können freiwillig mitmachen.
Die Kapitalentwicklung verlief schneller als erwartet: Bereits im Oktober 2023 – vier Jahre früher als gesetzlich vorgeschrieben – erreichte der Fonds seine erste Zielmarke von 750 Millionen Euro. Angesichts des hohen Füllstands senkte das Bundesjustizministerium die Veranstalterbeiträge ab September 2025 in zwei Stufen von einem auf schließlich 0,5 Prozent des absicherungspflichtigen Jahresumsatzes – ein Schritt, den die Branche begrüßte, aber als nicht ausreichend bezeichnete. Seitdem geraten Beitragshöhe und Transparenz des Fonds weiter unter Druck

