Insolvenzabsicherung01.11.21, 14:44 Uhr
Der Reisesicherungsfonds ist gestartet
Heute tritt die Insolvenzabsicherung durch den neu geschaffenen Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) in Kraft.

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Heute tritt die Insolvenzabsicherung durch den neu geschaffenen Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) in Kraft. Damit ist der vom Gesetzgeber beschlossene Systemwechsel bei der Insolvenzabsicherung vollzogen. Reiseanbieter mit einem Umsatz ab 10 Millionen Euri im Jahr sind von nun an beim DRSF abgesichert. Meldet ein Reiseanbieter Insolvenz an, kümmert sich der DRSF um die Erstattung geleisteter Anzahlungen und die Rückführung der Reisenden aus dem Urlaubsort. Die bisherige Haftungsbeschränkung beim Insolvenzschutz auf 110 Millionen Euro gibt es nicht mehr.
„Die Gründung des Fonds in nur wenigen Monaten war rechtlich wie organisatorisch ein Kraftakt, für den allen Beteiligten Lob und Dank gebührt. Das gilt auch für die Reiseanbieter, denen wir beim Antragsverfahren in kurzer Zeit viel abverlangt haben", sagt DRSF-Geschäftsführer Andreas Gent. Am 31. August hatte das Bundesjustizministerium die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH mit der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmung beauftragt. Das umfangreiche Antrags- und Prüfungsverfahren mit den Reiseanbietern wurde innerhalb von zwei Monaten bewältigt. Über 95 Prozent der rund 150 bewilligten Veranstalter haben bereits den Sicherungsschein erhalten. Mit den übrigen Anbietern ist der DRSF im Gespräch für eine Übergangslösung.
Der Reisesicherungsfonds hat den Auftrag, bis Ende Oktober 2027 ein Zielkapital von 750 Millionen Euro aufzubauen. Bis zur Erreichung des Zielkapitals sichert der Staat die finanzielle Leistungsfähigkeit des Fonds ab. Die Aufsicht über den DRSF führt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
„Die Gründung des Fonds in nur wenigen Monaten war rechtlich wie organisatorisch ein Kraftakt, für den allen Beteiligten Lob und Dank gebührt. Das gilt auch für die Reiseanbieter, denen wir beim Antragsverfahren in kurzer Zeit viel abverlangt haben", sagt DRSF-Geschäftsführer Andreas Gent. Am 31. August hatte das Bundesjustizministerium die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH mit der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmung beauftragt. Das umfangreiche Antrags- und Prüfungsverfahren mit den Reiseanbietern wurde innerhalb von zwei Monaten bewältigt. Über 95 Prozent der rund 150 bewilligten Veranstalter haben bereits den Sicherungsschein erhalten. Mit den übrigen Anbietern ist der DRSF im Gespräch für eine Übergangslösung.
Der Reisesicherungsfonds hat den Auftrag, bis Ende Oktober 2027 ein Zielkapital von 750 Millionen Euro aufzubauen. Bis zur Erreichung des Zielkapitals sichert der Staat die finanzielle Leistungsfähigkeit des Fonds ab. Die Aufsicht über den DRSF führt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

