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Appell an die Politik
05.10.26, 12:17 Uhr

DRV will Vermittler bei Verkehrsausfällen schützen

Beratung, Angebotsvergleich und Buchung werden nicht wertlos, nur weil später eine Verbindung ausfällt. Mit diesem Argument wendet sich der DRV gegen eine pauschale Erstattungspflicht für Vermittlungsgebühren. Besonders kleine und mittlere Reiseunternehmen sieht der Verband gefährdet.

DRV-Präsident Albin Loidl fordert bei der geplanten Multimodal-Verordnung klare Haftungsgrenzen für Reisevermittler. Foto: DRV
Der Deutsche Reiseverband (DRV) fordert bei der geplanten europäischen Multimodal-Verordnung klare Regeln für Vermittlungsgebühren. Reisebüros und andere Reisemittler sollen bereits erbrachte Leistungen nicht pauschal erstatten müssen, wenn eine gebuchte Verkehrsverbindung ausfällt.

Der Verband unterstützt damit die Position des europäischen Dachverbands ECTAA und hat sich an das Bundesministerium für Verkehr sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gewandt.

Im Mittelpunkt der Verhandlungen stehen die Fahrgastrechte bei Reisen mit mehreren Verkehrsmitteln. Der DRV fordert Regeln, die Reisenden verständliche Informationen bieten und zugleich die bestehenden Vertriebsstrukturen berücksichtigen. Administrative und finanzielle Belastungen für Unternehmen sollen möglichst gering bleiben.

„Rat und Europäisches Parlament haben jetzt die Möglichkeit, bei der Multimodal-Verordnung eine praxistaugliche Regelung zu schaffen“, sagt DRV-Präsident Albin Loidl. Transparenz und Verbraucherschutz ließen sich mit fairen Rahmenbedingungen für Reisevermittler verbinden. „Eine pauschale Rückzahlungspflicht für bereits erbrachte Leistungen ist dagegen der falsche Weg.“

DRV fordert Transparenz vor der Buchung

Konkret geht es um die Frage, wie Vermittlungsgebühren behandelt werden, wenn ein Ticket erstattet wird. Der DRV spricht sich dafür aus, Reisende bereits vor der Buchung klar darüber zu informieren, welche Kosten entstehen und unter welchen Voraussetzungen eine gesonderte Servicegebühr des Reisemittlers bei einer Ticket-Erstattung zurückgezahlt wird.

Eine grundsätzliche gesetzliche Pflicht zur Erstattung der Vermittlungsgebühren lehnt der Verband ab. Reisebüros und andere Vermittler erbringen ihre Leistung aus Sicht des DRV bereits mit Beratung, Angebotsvergleich, Reiseplanung und Buchung. Diese Arbeit sei unabhängig davon abgeschlossen, ob die gebuchte Verbindung später ausfällt. Die Ursache einer Störung liege zudem in der Regel beim Verkehrsunternehmen.

„Transparenz gegenüber Reisenden ist richtig und wichtig – ebenso wie der Verbraucherschutz“, sagt Loidl. Eine bereits vollständig erbrachte Vermittlungsleistung werde aber „definitiv nicht wertlos, nur weil eine Beförderung ausfällt“. Reisevermittler dürften „nicht finanziell für Störungen einstehen müssen, die sie weder verursacht haben noch beeinflussen können“, fordert der DRV-Präsident.

Kleine und mittlere Unternehmen im Fokus

Eine pauschale Rückzahlungspflicht würde aus Sicht des DRV besonders kleine und mittlere Reiseunternehmen belasten. Bei größeren Verkehrsstörungen könnten zahlreiche bereits erbrachte Vermittlungsleistungen gleichzeitig betroffen sein.

Auch eine Ausnahme ausschließlich für Kleinstunternehmen hält der Verband deshalb nicht für ausreichend. Viele kleine und mittlere Betriebe verfügten ebenfalls nur über begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen.

Bereits Kritik am Passenger Package

Der DRV hatte bereits im September bei den europäischen Plänen für das sogenannte Passenger Package vor zusätzlichen Haftungsrisiken für Reisevermittler und Veranstalter gewarnt. Dabei forderte der Verband eine klare Zuordnung der Verantwortung: Reisebüros sollten nicht für Fehler, Ausfälle oder Versäumnisse von Verkehrsunternehmen einstehen müssen.

Das Passenger Package umfasst drei miteinander verbundene Gesetzgebungsvorschläge. Dazu gehören neben der Multimodal-Verordnung auch Regelungen zu Fahrgastrechten und grenzüberschreitenden Reisen. Mit der aktuellen Stellungnahme zur Behandlung von Vermittlungsgebühren konkretisiert der DRV nun seine Forderungen für die weiteren Verhandlungen.