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Bis April 2027
05.10.26, 09:50 Uhr

Malediven stellen Aufschub bei Tourismussteuer in Aussicht

Sechs Monate mehr Zeit könnten Reiseunternehmen für die Umsetzung der neuen Malediven-Steuer bekommen. Nach Kritik aus der Branche kündigt die Regierung den 1. April 2027 als neuen Starttermin an. Entscheidend ist nun, wann die Verschiebung rechtlich vollzogen wird.

Die Malediven verschieben den geplanten Start der neuen Steuerpflicht für ausländische Touristikunternehmen voraussichtlich um sechs Monate. Foto: iStock/Shansche

Die Malediven wollen die Ausweitung ihrer Tourismussteuer auf ausländische Reiseveranstalter, Reisebüros und Buchungsplattformen laut Medienberichten um ein halbes Jahr verschieben. Tourismusminister Mohamed Ameen kündigte als neuen Starttermin den 1. April 2027 an. Rechtlich vollzogen ist der Aufschub allerdings noch nicht.

Damit reagiert die Regierung auf eine Regelung, über die TRVL COUNTER bereits Anfang September berichtet hatte. Ursprünglich sollte die Tourism Goods and Services Tax (TGST) zum 1. Oktober 2026 auch für bestimmte touristische Leistungen und Vermittlungsdienste ausländischer Unternehmen gelten. Der Deutsche Reiseverband (DRV) hatte wegen der kurzen Vorlaufzeit eine Verschiebung und Übergangsregelungen gefordert.

Start soll auf April verschoben werden

Ameen kündigte den neuen Termin am 3. Oktober bei einer Veranstaltung zum National Tourism Day auf den Malediven an. Die Steuer in Höhe von 17 Prozent soll demnach erst zum 1. April 2027 auf die betroffenen Geschäfte ausländischer Touristikunternehmen ausgeweitet werden.

Noch ist diese Verschiebung jedoch nicht in der veröffentlichten Rechtslage nachvollzogen. Die maledivische Steuerbehörde Maldives Inland Revenue Authority (MIRA) nennt in ihren bislang veröffentlichten Informationen weiterhin den 1. Oktober 2026 als Beginn der neuen Regelung. Eine entsprechende Änderung des Gesetzes oder der steuerlichen Vorgaben ist bislang nicht veröffentlicht.

Für Veranstalter und Vermittler bedeutet das: Der angekündigte Aufschub schafft politisch Aussicht auf mehr Vorlauf, sollte für Kalkulationen und Verträge aber noch nicht wie bereits geltendes Recht behandelt werden.

Was hinter der neuen Steuerregel steckt

Die Grundlage für die Ausweitung der TGST wurde mit der achten Änderung des maledivischen Goods and Services Tax Act geschaffen. Sie erfasst auch Unternehmen ohne feste Betriebsstätte auf den Malediven, wenn sie touristische Leistungen im Land anbieten oder entsprechende Buchungs- und Vermittlungsleistungen erbringen.

Dazu zählen Unterkünfte, Verpflegung, Transport und weitere touristische Aktivitäten auf den Malediven. Betroffen sind damit unter anderem ausländische Reiseveranstalter, Reisebüros und Buchungsplattformen.

Bei Vermittlern soll sich die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage nach den bislang vorliegenden Informationen auf deren Marge beziehen und nicht auf den gesamten Wert einer Pauschalreise.

DRV fordert mehr Vorlauf

Der DRV hatte bereits Anfang September die kurze Vorlaufzeit kritisiert. Reiseunternehmen hätten nur wenige Wochen für die Umsetzung gehabt. Viele Reisen für die kommende Wintersaison seien zu diesem Zeitpunkt bereits verkauft, Preise festgelegt und Verträge geschlossen gewesen.

„Eine neue steuerliche Belastung wenige Wochen vor Inkrafttreten einzuführen, geht an den Planungsrealitäten der Reisebranche vorbei“, kritisierte DRV-Präsident Albin Loidl. Unternehmen benötigten ausreichend Zeit, um Vorgaben in Verträge, Kalkulationen und Systeme einzuarbeiten.

Der DRV forderte deshalb neben einer Verschiebung auch klare Leitlinien, einfache Melde- und Zahlungsprozesse sowie Übergangsregelungen für bereits verkaufte Reisen. Gemeinsam mit dem europäischen Dachverband Ectaa warnte er zudem vor unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand, insbesondere für kleinere Anbieter.

Branche hatte vor Folgen gewarnt

Auch auf den Malediven hatte die Tourismusbranche vor der ursprünglich für Oktober vorgesehenen Einführung Bedenken geäußert. Dabei ging es unter anderem um Auswirkungen auf Preise und bestehende Verträge, zusätzliche Compliance-Kosten und die Wettbewerbsfähigkeit des Reiseziels.

Mit dem angekündigten neuen Termin erhalten die betroffenen Unternehmen nun voraussichtlich sechs Monate mehr Zeit. Entscheidend bleibt jedoch, wann die maledivische Regierung die Verschiebung auch rechtlich umsetzt und MIRA ihre Vorgaben entsprechend anpasst.

Felix Hormel