Malediven weiten Reisesteuer aus – DRV fordert Aufschub
Neue Steuerpflichten auf den Malediven treffen deutsche Veranstalter und Vermittler – schon ab Oktober. Der DRV hält die kurze Umsetzungsfrist für nicht praktikabel und fordert, die beschlossene Reform zu verschieben. Besonders bei bereits verkauften Reisen drohten zusätzliche Kosten.

Damit blieben den Unternehmen nur wenige Wochen für die Umsetzung, kritisiert der DRV. Reiseveranstalter planten und kalkulierten ihre Angebote viele Monate im Voraus. Zahlreiche Reisen für die kommende Wintersaison seien bereits verkauft, Preise festgelegt und Vermarktungsmaßnahmen abgeschlossen.
Zusätzliche Steuer auf touristische Leistungen
Von der Neuregelung sollen Buchungs- und Vermittlungsleistungen betroffen sein. Dazu zählen Unterkunft, Verpflegung, Transport und weitere touristische Leistungen, die zusätzlich besteuert werden sollen.
„Die Malediven sind ein wichtiges Reiseziel für die Kunden von deutschen Reisebüros und Reiseveranstaltern – mit wachsenden Besucherzahlen in den vergangenen Jahren“, betont DRV-Präsident Albin Loidl. Deshalb sei es umso wichtiger, neue steuerliche Regeln „planbar, verhältnismäßig und in der Praxis umsetzbar“ einzuführen, so Loidl.
DRV fordert Übergangsregelungen
Der Verband hat sich deshalb in einem Schreiben an die Regierung der Malediven gewandt. Er fordert, die Einführung zu verschieben und gemeinsam mit der Reisewirtschaft Alternativen zu erörtern.
Nötig seien klare Leitlinien sowie einfache Melde- und Zahlungsprozesse. Zudem fordert der DRV Übergangsregelungen für bereits verkaufte Reisen und eine angemessene Registrierungsschwelle oder vereinfachte Verfahren für kleinere Unternehmen.
„Eine neue steuerliche Belastung wenige Wochen vor Inkrafttreten einzuführen, geht an den Planungsrealitäten der Reisebranche vorbei“, kritisiert Loidl. Vor allem für bereits kalkulierte Angebote sei die kurze Frist problematisch. „Unternehmen brauchen ausreichend Zeit, um neue Vorgaben in Verträge, Kalkulationen und Systeme einzuarbeiten.“
Bei bereits gebuchten Reisen könnten die Unternehmen zudem auf den Mehrkosten sitzen bleiben, denn diese seien „meist nicht ohne Weiteres an Kunden weiterzugeben“, weiß Loidl.
Botschaft unterstützt Anliegen des DRV
Die Botschaft der Republik Malediven in Berlin hat dem DRV mitgeteilt, sie nehme die vorgebrachten Bedenken und Vorschläge sehr ernst. Dabei habe sie insbesondere auf die Bedeutung des deutschen Reisemarktes für die Malediven verwiesen.
Die Botschaft unterstütze das Anliegen und habe das Außenministerium in Malé darüber informiert.
Offene Fragen zur praktischen Umsetzung
Gemeinsam mit dem europäischen Dachverband der Reisebüros und Reiseveranstalter ECTAA warnt der DRV zudem vor unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand, speziell für kleinere Anbieter.
Mehrere Fragen zur praktischen Umsetzung seien noch ungeklärt. Dazu zählen die Registrierung, die Berechnung steuerpflichtiger Margen in komplexen Vertriebsketten sowie der Umgang mit Stornierungen, Erstattungen und Korrekturen.
Hintergrund: Was ist die TGST und was soll sich ändern?
Die Malediven wollen die Tourism Goods and Services Tax (TGST) ab 1. Oktober 2026 auch auf ausländische Reiseveranstalter, Reisebüros und Buchungsplattformen ohne lokale Betriebsstätte ausweiten. Bisher traf die Steuer vor allem maledivische beziehungsweise dort registrierte touristische Leistungsträger wie Resorts, Hotels, Guesthouses oder lokale Agenturen. Künftig sollen auch Margen und Provisionen ausländischer Vermittler und Wiederverkäufer von Malediven-Reisen erfasst werden.
Betroffen sind touristische Leistungen, die auf den Malediven konsumiert werden, darunter Unterkünfte, Verpflegung, Transfers, Inlandsverkehr und weitere Reisebausteine – ebenso wie die dazugehörigen Buchungs- und Vermittlungsleistungen. Für ausländische Anbieter soll dabei offenbar nicht zwingend der gesamte Reisepreis steuerpflichtig sein, sondern grundsätzlich ihre Marge beziehungsweise Provision. Der TGST-Satz beträgt derzeit 17 Prozent.
Unklar bleibt, wie die Steuer bei Pauschalreisen, mehrstufigen Vertriebsketten, vor dem Stichtag verkauften Reisen, Stornierungen und Erstattungen konkret berechnet und abgeführt werden soll.

