Gesetzespaket aus Brüssel18.08.26, 12:48 Uhr
DRV fordert Nachbesserungen am EU Passenger Package
Neue EU-Regeln sollen multimodales Reisen und grenzüberschreitende Buchungen erleichtern. Der DRV unterstützt das Vorhaben, warnt aber vor Rechtsunsicherheiten für Veranstalter. Zudem fordert der Verband gleiche Wettbewerbsprinzipien für Bahn, Luftverkehr und weitere Verkehrsträger.

DRV-Präsident Albin Loidl fordert beim EU Passenger Package klare Regeln für Pauschalreisen, Wettbewerb und Haftung. Foto: DRV/Marcel Kautz
Der Deutsche Reiseverband (DRV) unterstützt die Pläne der EU-Kommission für einen leichteren Zugang zu Mobilitätsdaten und grenzüberschreitenden Buchungen, fordert bei dem sogenannten EU Passenger Package aber Nachbesserungen. Im Mittelpunkt stehen die rechtliche Stellung von Pauschalreisen, einheitliche Wettbewerbsregeln für verschiedene Verkehrsträger sowie Fragen der Haftung.
Info: Worum geht es?
Das EU Passenger Package ist ein Bündel von drei Gesetzesvorschlägen, das die Europäische Kommission im Mai 2026 vorgelegt hat, um grenzüberschreitendes und multimodales Reisen innerhalb der EU zu vereinfachen. Ziel ist es, Reisenden die Planung, den Vergleich und die Buchung von Fahrten über verschiedene Verkehrsträger und Anbieter hinweg zu erleichtern – vor allem bei Bahnreisen mit mehreren beteiligten Betreibern.
Das Paket umfasst eine Verordnung über multimodale Buchungsdienste, die künftig auch Reiseveranstalter und digitale Vertriebsplattformen betrifft, eine Verordnung zum grenzüberschreitenden Bahnticketing mit sogenannten Single Tickets sowie eine Novelle der Fahrgastrechte-Verordnung, die den Schutz von Bahnreisenden bei Anschlussproblemen und mehreren beteiligten Unternehmen stärkt.
Die Vorschläge befinden sich derzeit im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU. Auch in Deutschland hat die Befassung mit den Vorschlägen begonnen. Der DRV bringt sich jetzt in die nationale Positionsbestimmung ein.
DRV: Pauschalreisen sollen ausgenommen werden
„Ein moderner europäischer Mobilitätsmarkt braucht faire Wettbewerbsbedingungen, klare Verantwortlichkeiten und gleiche Regeln für alle Verkehrsträger“, sagt DRV-Präsident Albin Loidl. Insgesamt weise das EU Passenger Package in die richtige Richtung. „Jetzt kommt es darauf an, bestehende Rechtsunsicherheiten auszuräumen und die neuen Regelungen praxisgerecht auszugestalten."
Klärungsbedarf sieht der DRV bei der geplanten Verordnung für multimodale Buchungsdienste. Reiseveranstalter sollten nicht als digitale Vertriebsplattform gelten, nur weil sie verschiedene Beförderungsleistungen in einer Pauschalreise oder verbundenen Reiseleistung kombinieren.
Pauschalreisen seien eigenständige Gesamtprodukte mit einem eigenen Rechtsrahmen und umfassenden Schutzmechanismen für Reisende. Der Verband fordert deshalb, sie von der entsprechenden Regelung auszunehmen. Damit ließen sich Rechtsunsicherheiten und Abgrenzungsprobleme vermeiden.
DRV fordert gleiche Regeln für alle Verkehrsträger
Der DRV unterstützt die geplanten Regelungen für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Bahntickets und Mobilitätsdaten sowie die Erleichterung grenzüberschreitender Bahnreisen. Solche Grundsätze sollten sich aus Sicht des Verbands jedoch nicht auf die Schiene beschränken.
Sieht die EU-Kommission verpflichtende Datenzugänge und diskriminierungsfreie Vertriebsbedingungen für den Bahnsektor vor, sollten vergleichbare Wettbewerbsprinzipien perspektivisch auch für den Luftverkehr und weitere Verkehrsträger gelten. Der Verband sieht darin eine Voraussetzung für faire Wettbewerbsbedingungen und den Ausbau multimodaler Mobilitätsangebote.
Transparenz bei Suchergebnissen
Grundsätzlich unterstützt der Verband auch die vorgesehenen Frand-Regeln – „Fair, Reasonable and Non-Discriminatory“ – für den Zugang zu Mobilitäts- und Ticketdaten. Sie sollen einen offenen Markt und den Wettbewerb fördern.
Änderungsbedarf sieht der DRV dagegen bei den geplanten Vorgaben zur Standardsortierung von Suchergebnissen. Statt detaillierter Regeln für Ranking-Mechanismen hält der Verband transparente Kriterien und eine klare Kennzeichnung gesponserter Inhalte für ausreichend.
Haftung an Datenqualität knüpfen
Bei den geplanten Single Tickets fordert der DRV zudem eine klare Zuordnung von Verantwortung und Haftung. Reiseveranstalter und Ticketverkäufer seien bei der Zusammenstellung solcher Angebote auf Fahrplan-, Anschluss- und Umsteigedaten der Verkehrsunternehmen angewiesen.
Eine Haftung von Reiseveranstaltern und Ticketverkäufern sollte deshalb voraussetzen, dass die Verkehrsunternehmen die benötigten Informationen vollständig, korrekt und aktuell bereitstellen.
Info: Worum geht es?
Das EU Passenger Package ist ein Bündel von drei Gesetzesvorschlägen, das die Europäische Kommission im Mai 2026 vorgelegt hat, um grenzüberschreitendes und multimodales Reisen innerhalb der EU zu vereinfachen. Ziel ist es, Reisenden die Planung, den Vergleich und die Buchung von Fahrten über verschiedene Verkehrsträger und Anbieter hinweg zu erleichtern – vor allem bei Bahnreisen mit mehreren beteiligten Betreibern.
Das Paket umfasst eine Verordnung über multimodale Buchungsdienste, die künftig auch Reiseveranstalter und digitale Vertriebsplattformen betrifft, eine Verordnung zum grenzüberschreitenden Bahnticketing mit sogenannten Single Tickets sowie eine Novelle der Fahrgastrechte-Verordnung, die den Schutz von Bahnreisenden bei Anschlussproblemen und mehreren beteiligten Unternehmen stärkt.
Die Vorschläge befinden sich derzeit im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU. Auch in Deutschland hat die Befassung mit den Vorschlägen begonnen. Der DRV bringt sich jetzt in die nationale Positionsbestimmung ein.
DRV: Pauschalreisen sollen ausgenommen werden
„Ein moderner europäischer Mobilitätsmarkt braucht faire Wettbewerbsbedingungen, klare Verantwortlichkeiten und gleiche Regeln für alle Verkehrsträger“, sagt DRV-Präsident Albin Loidl. Insgesamt weise das EU Passenger Package in die richtige Richtung. „Jetzt kommt es darauf an, bestehende Rechtsunsicherheiten auszuräumen und die neuen Regelungen praxisgerecht auszugestalten."
Klärungsbedarf sieht der DRV bei der geplanten Verordnung für multimodale Buchungsdienste. Reiseveranstalter sollten nicht als digitale Vertriebsplattform gelten, nur weil sie verschiedene Beförderungsleistungen in einer Pauschalreise oder verbundenen Reiseleistung kombinieren.
Pauschalreisen seien eigenständige Gesamtprodukte mit einem eigenen Rechtsrahmen und umfassenden Schutzmechanismen für Reisende. Der Verband fordert deshalb, sie von der entsprechenden Regelung auszunehmen. Damit ließen sich Rechtsunsicherheiten und Abgrenzungsprobleme vermeiden.
DRV fordert gleiche Regeln für alle Verkehrsträger
Der DRV unterstützt die geplanten Regelungen für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Bahntickets und Mobilitätsdaten sowie die Erleichterung grenzüberschreitender Bahnreisen. Solche Grundsätze sollten sich aus Sicht des Verbands jedoch nicht auf die Schiene beschränken.
Sieht die EU-Kommission verpflichtende Datenzugänge und diskriminierungsfreie Vertriebsbedingungen für den Bahnsektor vor, sollten vergleichbare Wettbewerbsprinzipien perspektivisch auch für den Luftverkehr und weitere Verkehrsträger gelten. Der Verband sieht darin eine Voraussetzung für faire Wettbewerbsbedingungen und den Ausbau multimodaler Mobilitätsangebote.
Transparenz bei Suchergebnissen
Grundsätzlich unterstützt der Verband auch die vorgesehenen Frand-Regeln – „Fair, Reasonable and Non-Discriminatory“ – für den Zugang zu Mobilitäts- und Ticketdaten. Sie sollen einen offenen Markt und den Wettbewerb fördern.
Änderungsbedarf sieht der DRV dagegen bei den geplanten Vorgaben zur Standardsortierung von Suchergebnissen. Statt detaillierter Regeln für Ranking-Mechanismen hält der Verband transparente Kriterien und eine klare Kennzeichnung gesponserter Inhalte für ausreichend.
Haftung an Datenqualität knüpfen
Bei den geplanten Single Tickets fordert der DRV zudem eine klare Zuordnung von Verantwortung und Haftung. Reiseveranstalter und Ticketverkäufer seien bei der Zusammenstellung solcher Angebote auf Fahrplan-, Anschluss- und Umsteigedaten der Verkehrsunternehmen angewiesen.
Eine Haftung von Reiseveranstaltern und Ticketverkäufern sollte deshalb voraussetzen, dass die Verkehrsunternehmen die benötigten Informationen vollständig, korrekt und aktuell bereitstellen.

