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Nachweise für Schlussabrechnung
18.08.26, 10:42 Uhr

Alpha bietet Rechtsbeistand bei Corona-Bescheiden

Bei strittigen Schlussabrechnungen unterstützt Alpha angeschlossene Agenturen mit einer kostenlosen Prüfung von Bescheiden und Widersprüchen. Besonders knifflig ist häufig der Nachweis, welche deutschen und internationalen Einschränkungen konkret für Umsatzausfälle oder Stornos verantwortlich waren.

Mit kostenloser Unterstützung bei Corona-Bescheiden will Alpha seinen Reisebüros durch die Schlussabrechnungen helfen. Foto: iStock/Goads Agency
Reisebüros stehen bei den Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen weiter vor Nachweisproblemen. Teilweise müssen sie belegen, dass Umsatzeinbrüche unmittelbar auf Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Deutschland zurückgingen. Viele Ausfälle entstanden nach Darstellung des Reisebüroverbunds Alpha Reisebüro Partner jedoch durch ein Zusammenspiel deutscher Vorgaben mit Reisewarnungen, Grenzschließungen und Einreisebeschränkungen im Ausland.

Alpha bietet den angeschlossenen Agenturen der Marken Holiday Land und Schauinsland-Reisen Partner deshalb seit einigen Wochen eine kostenlose erste Einschätzung von Bescheiden und Widerspruchsentscheidungen an. Hintergrund sind auch die kurzen Fristen für Rechtsmittel.

Ursachen-Mix für ausgefallene Reisen

Die Prüfpraxis stellt die Reisebranche aus Sicht von Alpha vor ein grundsätzliches Problem. Viele Umsatzausfälle lassen sich nicht eindeutig einer einzelnen Maßnahme zuordnen. Stornierungen entstanden dem Unternehmen zufolge durch mehrere Faktoren gleichzeitig. Dazu gehörten Vorgaben in Deutschland, Beschränkungen in den Reisezielen, reduzierte Flugprogramme und die Unsicherheit der Kunden.

Hinzu kommt der zeitliche Abstand. Reisebüros müssen heute Buchungen, Stornierungen und Provisionsverläufe aus den Jahren 2020 bis 2022 detailliert belegen. Alpha verweist darauf, dass nicht mehr alle Daten vollständig verfügbar seien.

Teilweise würden zudem heute Unterlagen – Buchungs-, Storno- oder Provisionsdaten auf Einzelvorgangsebene – verlangt, deren spätere Bedeutung für die Schlussabrechnung bei der Antragstellung noch nicht absehbar gewesen sei.

Je länger die Verfahren dauern, desto schwieriger werde die Rekonstruktion. Fehlende Unterlagen könnten Kürzungen oder Rückforderungen zur Folge haben. Gleichzeitig würden Bewilligungsstellen Provisionen, Fixkosten, Unternehmensverbünde und mögliche Überkompensationen nicht überall einheitlich bewerten.

„Die Reisebranche lässt sich nicht mit einem rein nationalen Prüfraster erfassen. Viele Umsatzausfälle hatten internationale Ursachen und entstanden durch eine Kette verschiedener Einschränkungen“, weiß auch Alpha-Chef Michael Sawang. „Unsere Partner brauchen deshalb keine allgemeinen Hinweise, sondern eine schnelle Einordnung ihres konkreten Falls.“

Fachgespräch zu Rückforderungen und Fristen

Zuvor hatte Alpha offene Fragen in einem digitalen Fachgespräch mit Johannes Peter Voß-Lünemann von der Anwaltskanzlei Advant Beiten aufgegriffen. Reisebüros von Schauinsland-Reisen Partner und Holiday Land brachten dabei konkrete Fälle aus ihren Betrieben ein.

Im Mittelpunkt standen Nachweispflichten, Rechtsmittelfristen, Liquiditätsrisiken und der Umgang mit Rückforderungsbescheiden. Voß-Lünemann ordnete die aktuelle Prüfpraxis ein und erläuterte mögliche rechtliche Schritte.

Alpha empfiehlt fünf Schritte

Aus dem Fachgespräch leitet Alpha fünf Maßnahmen für betroffene Reisebüros ab:
  • Eingangsdatum und Rechtsbehelfsbelehrung jedes Bescheids prüfen
  • Fristen fachlich klären lassen
  • vorhandene Buchungs- und Stornodaten sichern
  • fehlende Unterlagen schriftlich erklären
  • mögliche Rückforderungen frühzeitig in die Liquiditätsplanung einbeziehen
Alpha Reisebüro Partner hat seinen Sitz im hessischen Oberursel. Zum touristischen Vertriebsunternehmen gehören das Franchisesystem Holiday Land und die Kooperation Schauinsland-Reisen Partner. Insgesamt sind rund 800 Reisebüros angeschlossen.