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3.430 Euro Erstattung
14.08.26, 16:11 Uhr

Aida stolpert im FKK-Streit über eigenen Deckplan

Aus dem bisherigen FKK-Bereich der Aida Diva wurde beim Umbau ein Sky Deck für Suiten-Gäste. Zwei Weltreisende wollten das nicht hinnehmen und klagten. Nun erhalten sie 3.430 Euro zurück. Zum Stolperstein für Aida wird dabei vor allem der Deckplan, der zum Zeitpunkt der Buchung online stand.

Ein verkleinerter FKK-Bereich an Bord der Diva bringt Aida Cruises vor Gericht eine Niederlage ein. Foto: iStock/DrewRawcliffe
 Der eigene Deckplan wird Aida Cruises zum Stolperstein: Nach dem Umbau der Aida Diva im Rahmen des großangelegten Modernisierungsprogramms der Sphinx-Einheiten in der Kussmundflotte fanden zwei Weltreisende einen deutlich kleineren FKK-Bereich vor als bei ihrer Buchung im Internet dargestellt. Das Landgericht Rostock wertet das als jetzt Reisemangel und spricht dem Ehepaar 3.430 Euro Reisepreisminderung zu.

Die beiden Passagiere aus Dortmund hatten im Februar 2024 eine Weltreise mit der Diva gebucht. Der Reisepreis für die Tour von November 2025 bis März 2026 betrug 68.600 Euro. Zum Zeitpunkt der Buchung zeigte der auf der Aida-Website abrufbare Deckplan einen FKK-Bereich auf dem obersten Deck. Zur Ausstattung gehörten ein Whirlpool, eine Dusche und ein Sonnendach.

Umbau verändert FKK-Bereich

Zwischen Buchung und Reiseantritt ließ Aida das Schiff umfassend renovieren. Dabei wurde aus dem bisherigen FKK-Bereich das neue Sky Deck, das ausschließlich Suiten-Gästen zur Verfügung steht.

Das Ehepaar hatte keine Suite gebucht und musste deshalb auf den neuen FKK-Bereich ein Deck tiefer ausweichen. In den Veränderungen sahen die Gäste einen Reisemangel und zogen vor Gericht. Insgesamt verlangten die Kunden eine Erstattung von 15.000 Euro – rund 22 Prozent des Reisepreises. 

In der Sache gibt das zuständige Landgericht Rostock den beiden nun recht und stellt im Verfahren fest, dass der neue FKK-Bereich nicht der Produktbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung entspricht.

Online-Deckplan gibt den Ausschlag

Mit Urteil vom 14. August 2026 (Az. 1 O 169/26) sprach das LG dem Ehepaar eine Reisepreisminderung von 3.430 Euro zu – fünf Prozent des Warenkorbs.

Entscheidend war dabei, welche Erwartungen Aida bei der Buchung geweckt hatte. In den eigentlichen Buchungsunterlagen und im Reiseprospekt fanden sich zwar keine gesonderten Angaben zum FKK-Bereich. Der damals auf der Aida-Website verfügbare Deckplan zeigte jedoch dessen Lage und Ausstattung.

Für das Gericht war diese Darstellung maßgeblich. Damit können auch frei zugängliche Informationen im Internet die geschuldete Reiseleistung mitprägen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich in den Buchungsunterlagen aufgeführt sind.

15.000 Euro hält Gericht für zu hoch

Mit ihrer Forderung nach 15.000 Euro konnten sich die Reisenden allerdings nicht durchsetzen. Bei der Höhe der Minderung betrachtet das Gericht die Weltreise als Ganzes. Der FKK-Bereich sei nur eines von zahlreichen Angeboten an Bord und im Rahmen der Landausflüge gewesen. Fünf Prozent des Reisepreises hielt das Gericht deshalb für angemessen.

Auch mit weiteren Kritikpunkten hatte das Ehepaar keinen Erfolg: Es beanstandete, dass auf der Aida Diva ein Buffetrestaurant weniger zur Verfügung stand als bei früheren Reisen mit demselben Schiff. Zudem kritisierte es eine neu eingeführte Gebühr für die Saunanutzung.

Daraus leitete das Gericht keine weitere Reisepreisminderung ab. Erfahrungen aus früheren Reisen werden nicht automatisch Bestandteil eines später geschlossenen Reisevertrags. Anders bewertete das Gericht konkrete Informationen, die zum Zeitpunkt der Buchung verfügbar waren – wie den damaligen Deckplan.

Aida prüft weitere rechtliche Schritte

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Damit ist eine Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Rostock noch möglich. Rechtsgrundlage für die Minderung sind §§ 651i Abs. 3 Nr. 6 sowie 651m Abs. 1 und 2 BGB.

Aida Cruises will zunächst die Urteilsbegründung auswerten.