Kein Mehrwert19.08.26, 11:36 Uhr
DRV stemmt sich gegen Schlichtungspflicht für Veranstalter
Reiseveranstalter sollen nicht zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtet werden. Dafür macht sich der Deutsche Reiseverband stark. DRV-Präsident Loidl hält den bestehenden Verbraucherschutz für ausreichend und warnt vor zusätzlichen Kosten und unnützer Bürokratie.

DRV-Präsident Albin Loidl spricht sich gegen eine verpflichtende Teilnahme von Reiseveranstaltern an Schlichtungsverfahren aus. Foto: DRV
Der Deutsche Reiseverband (DRV) spricht sich gegen eine verpflichtende Teilnahme von Reiseveranstaltern an Schlichtungsverfahren aus. Anlass ist der Runde Tisch „Außergerichtliche Streitbeilegung bei Pauschalreisen“ im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), an dem der Verband teilnimmt.
Der DRV hält die bestehenden Möglichkeiten zur Beilegung von Streitfällen für ausreichend. Reisende hätten anders als in vielen anderen Branchen während der gesamten Reise direkte Ansprechpartner. Reiseleitungen und lokale Partner könnten viele Probleme bereits am Urlaubsort lösen. Für weitere Anliegen verfügten die Veranstalter über etablierte Beschwerdeverfahren.
DRV sieht keinen zusätzlichen Nutzen
„Die Pauschalreise ist bereits heute eines der am stärksten verbraucherrechtlich abgesicherten Produkte überhaupt“, sagt DRV-Präsident Albin Loidl. Reisende profitierten von gesetzlichen Regelungen und bestehenden Verfahren zur Lösung von Beschwerden. „Eine verpflichtende Schlichtung würde Verbraucherinnen und Verbrauchern deshalb keinen zusätzlichen Nutzen bringen, sondern vor allem Kosten und Verfahrensaufwand erhöhen“, sagt Loidl.
Eine freiwillige Schlichtung ist bereits möglich. Kommt dabei keine Einigung zustande, können unabhängige Gerichte eine rechtsverbindliche Entscheidung treffen.
Verband warnt vor zusätzlichem Verfahrensschritt
Eine verpflichtende Teilnahme an Schlichtungsverfahren würde aus Sicht des DRV zusätzliche Bürokratie verursachen. Die Kosten eines solchen Verfahrens trügen in der Regel die Unternehmen – unabhängig vom Ausgang.
Scheitere die Schlichtung, könne sich dennoch ein Gerichtsverfahren anschließen. Der Verband sieht darin lediglich einen zusätzlichen Verfahrensschritt. Grundlegende Rechtsfragen würden durch die Schlichtung nicht geklärt, zudem entstehe dadurch keine einheitliche Rechtsprechung.
EU setzt weiter auf freiwillige Teilnahme
Die europäische Pauschalreiserichtlinie und ihre Umsetzung in deutsches Recht hätten die Verbraucherrechte in den vergangenen Jahren weiter gestärkt und europaweit harmonisiert. Bei der Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie wurde keine verpflichtende Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren eingeführt. Die Teilnahme bleibt freiwillig. Der DRV begrüßt diese Regelung.
„Die Reiseveranstalter haben ein hohes Eigeninteresse daran, Probleme schnell und kundenorientiert zu lösen“, sagt Loidl. Kundenzufriedenheit und Kundenbindung seien zentrale Voraussetzungen für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. „Zusätzliche verpflichtende Schlichtungsstrukturen würden vor allem Kosten und Bürokratie erhöhen, ohne einen erkennbaren Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen“, so der DRV-Präsident.
Der DRV hält die bestehenden Möglichkeiten zur Beilegung von Streitfällen für ausreichend. Reisende hätten anders als in vielen anderen Branchen während der gesamten Reise direkte Ansprechpartner. Reiseleitungen und lokale Partner könnten viele Probleme bereits am Urlaubsort lösen. Für weitere Anliegen verfügten die Veranstalter über etablierte Beschwerdeverfahren.
DRV sieht keinen zusätzlichen Nutzen
„Die Pauschalreise ist bereits heute eines der am stärksten verbraucherrechtlich abgesicherten Produkte überhaupt“, sagt DRV-Präsident Albin Loidl. Reisende profitierten von gesetzlichen Regelungen und bestehenden Verfahren zur Lösung von Beschwerden. „Eine verpflichtende Schlichtung würde Verbraucherinnen und Verbrauchern deshalb keinen zusätzlichen Nutzen bringen, sondern vor allem Kosten und Verfahrensaufwand erhöhen“, sagt Loidl.
Eine freiwillige Schlichtung ist bereits möglich. Kommt dabei keine Einigung zustande, können unabhängige Gerichte eine rechtsverbindliche Entscheidung treffen.
Verband warnt vor zusätzlichem Verfahrensschritt
Eine verpflichtende Teilnahme an Schlichtungsverfahren würde aus Sicht des DRV zusätzliche Bürokratie verursachen. Die Kosten eines solchen Verfahrens trügen in der Regel die Unternehmen – unabhängig vom Ausgang.
Scheitere die Schlichtung, könne sich dennoch ein Gerichtsverfahren anschließen. Der Verband sieht darin lediglich einen zusätzlichen Verfahrensschritt. Grundlegende Rechtsfragen würden durch die Schlichtung nicht geklärt, zudem entstehe dadurch keine einheitliche Rechtsprechung.
EU setzt weiter auf freiwillige Teilnahme
Die europäische Pauschalreiserichtlinie und ihre Umsetzung in deutsches Recht hätten die Verbraucherrechte in den vergangenen Jahren weiter gestärkt und europaweit harmonisiert. Bei der Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie wurde keine verpflichtende Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren eingeführt. Die Teilnahme bleibt freiwillig. Der DRV begrüßt diese Regelung.
„Die Reiseveranstalter haben ein hohes Eigeninteresse daran, Probleme schnell und kundenorientiert zu lösen“, sagt Loidl. Kundenzufriedenheit und Kundenbindung seien zentrale Voraussetzungen für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. „Zusätzliche verpflichtende Schlichtungsstrukturen würden vor allem Kosten und Bürokratie erhöhen, ohne einen erkennbaren Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen“, so der DRV-Präsident.

