Anzeige
Buller verteidigt Fonds
19.06.26, 16:00 Uhr

Dertour vs. DRSF – ​„Der Skandal, der keiner ist“

Der DRSF habe die Veranstalterbranche in einer schwierigen Phase stabilisiert und bei der FTI-Insolvenz seine Funktionsfähigkeit bewiesen, ist Michael Buller überzeugt. Kritik an Fonds, Aufsicht und Verbänden hält der VIR-Vorstand in wesentlichen Punkten für unbegründet.

Während Kritiker von Fehlentwicklungen und Systemversagen sprechen, sieht VIR-Vorstand Michael Buller den DRSF als Erfolgsgeschichte. Foto: VIR
Das Urteil des Kammergerichts Berlin im Streit zwischen Dertour und dem Deutschen Reisesicherungsfonds sorgt weiterhin für Diskussionen in der Branche. Während VUSR-Chefin Marija Linnhoff von einem Systemversagen spricht, hält VIR-Vorstand Michael Buller die Kritik für überzogen. Im Gespräch mit TRVL COUNTER verteidigt er die Konstruktion des Fonds, weist zentrale Vorwürfe zurück und erinnert daran, unter welchen Bedingungen der DRSF überhaupt entstanden ist.
 


Wer Michael Buller zuhört, merkt schnell: Das Thema bewegt ihn. Nicht nur fachlich, sondern auch persönlich. Zu oft, so sein Eindruck, werde über den DRSF diskutiert, ohne die Entstehungsgeschichte des Fonds wirklich zu kennen. „Manche erzählen Teilgeschichten. Man macht ein Teilbild und erklärt dann die ganze Welt. Man muss aber das ganze Bild kennen“, fordert der VIR-Vorstand.

Tatsächlich beginnt die Geschichte nicht mit dem aktuellen Gerichtsverfahren, sondern mit dem Start des DRSF am 1. November 2021. Damals stand die Reisebranche noch unter den Folgen der Corona-Pandemie. Viele Veranstalter verfügten über bestehende Bürgschaften ihrer bisherigen Absicherer, konnten diese aber nicht freibekommen, solange noch Altbuchungen bei diesen abgesichert wurden.

Gleichzeitig verlangte das neue System ebenfalls eine Sicherheitshinterlegung.

Für zahlreiche Unternehmen wäre das kaum zu stemmen gewesen, so Buller. „Die meisten hätten in Corona-Zeiten überhaupt keine zweite Bürgschaft hinbekommen“, erinnert er sich. Die Lösung bestand damals darin, dass der DRSF bereits für alle Reisen nach dem Stichtag haftete und die alten Sicherheiten dadurch freigegeben werden konnten.

Aus Bullers Sicht war das keine zusätzliche Belastung, sondern die Rettung eines großen Teils des Veranstaltermarktes. „Wir haben die Veranstalter mit dieser Lösung damals gerettet.“

Warum es zum Rechtsstreit kam

Genau aus dieser Übergangsregelung entstand jedoch der heutige Streit. Veranstalter wie Dertour argumentieren, dass sie für bestimmte Reisen faktisch doppelt gezahlt haben – einmal an die bisherigen Absicherer und zusätzlich an den DRSF.

Das Landgericht Berlin II folgte dieser Sichtweise zunächst teilweise und sprach Dertour Rückzahlungen zu. Das Kammergericht Berlin kassierte diese Entscheidung später wieder.


Für Michael Buller steht fest: Der DRSF hat sich bewährt und maßgeblich zur Stabilisierung des Veranstaltermarktes beigetragen

Für Buller ist bemerkenswert, dass beide Seiten aus seiner Sicht gar nicht anders handeln können. „Natürlich muss ein Vorstand sagen: Wir haben zweimal bezahlt, von irgendjemandem wollen wir das Geld zurück“, sagt er. Ebenso nachvollziehbar sei aber die Position des Fonds. Dieser könne nicht einfach Millionenbeträge auszahlen, solange die Rechtslage nicht abschließend geklärt sei.

„Wenn sich später herausstellt, dass kein Anspruch bestand, wäre das eine Veruntreuung des Fondsvermögens“, argumentiert Buller. Deshalb brauche es den Rechtsweg. „Dafür sind Gerichte eigentlich da: für Rechtsprechung und Rechtsklärung.“

Kritik an Eingriffen in laufende Verfahren

Genau an diesem Punkt trennt sich die Sichtweise von Buller und jene seiner Kritiker.

Besonders scharf reagiert er auf die Forderung, der DRV oder andere Gesellschafter des Fonds müssten stärker zugunsten der Veranstalter eingreifen. „Wo kämen wir denn dahin, wenn der DRV in Verfahren eingreift und sie zugunsten seiner Mitglieder beeinflusst? Das finde ich ehrlich gesagt als Forderung im Markt echt skandalös“, sagt Buller. Aus seiner Sicht würde genau dies die Neutralität des Fonds gefährden und das Vertrauen in das System beschädigen.

Diskussion um die Aufsicht

Auch die Kritik an der Aufsicht des Fonds durch das Bundesjustizministerium sieht er differenzierter.

Die VUSR-Vorsitzende Maria Linnhoff fordert bekanntlich, die Kontrolle künftig bei der Bafin anzusiedeln. Buller erinnert jedoch daran, dass der DRSF nie als klassisches Finanzprodukt konzipiert wurde. „Das war nie nur eine Bank oder ein Finanzkonstrukt. Es ging darum, einen kompletten Markt zu stabilisieren“, sagt er. Deshalb sei das Konstrukt deutlich komplexer als eine reine Finanzaufsicht.

Gleichwohl könne man über zukünftige Anpassungen immer diskutieren.

Lob für den Aufbau des Sicherungssystems

Besonders emotional wird Buller, wenn er über die öffentliche Wahrnehmung des Fonds spricht. Aus seiner Sicht gerät völlig in den Hintergrund, welche Leistung der Aufbau des DRSF in kürzester Zeit für die Branche bedeutete. „Wir haben dafür gesorgt, dass die Branche ein günstiges Absicherungssystem bekommen hat. Und dass sie am 1.11. überhaupt noch ein Produkt hatten“, sagt er. Auch ist der Fonds ein funktionierendes und mittlerweile günstiges Absicherungssystem für die deutsche Branche.

Der Aufbau eines komplett neuen Sicherungssystems innerhalb weniger Monate sei ein Kraftakt gewesen. „Eine Bank und einen Versicherer innerhalb von sechs Monaten hochzuziehen und einsatzfähig zu machen, das ist ein Husarenstück.“
 

„Vision 2030 – Zukunft der digitalen Reisebranche“: Das erwartet die Teilnehmer der VIR Innovationstage am 23./24. Juni 2026. Jetzt lesen!



Dabei spart Buller auch nicht mit Kritik an Teilen der Branche. Immer wieder werde der Fonds skandalisiert, obwohl viele Kritiker die rechtlichen Hintergründe gar nicht kennen würden, sie ignorieren oder gar zum Rechtsbruch auffordern.

Befremdlich findet er Forderungen wie: Verbände müssten vertrauliche Informationen weitergeben oder in laufende Verfahren eingreifen. „Wir müssen uns immer wieder rechtfertigen, dass wir etwas getan haben“, sagt er. „Beschimpft nicht die Mutigen, die etwas machen sondern die, die damals nichts gemacht haben.“

DRV sieht weiter Klärungsbedarf

Interessant ist dabei, dass auch der DRV keineswegs vollständig auf der Seite des Kammergerichts steht. Der Verband erklärte nach dem Urteil ausdrücklich, dass die Argumentation zur Doppelbelastung aus seiner Sicht weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt worden sei.

Gleichzeitig respektiert der DRV die Rechtsprechung und setzt sich weiterhin für niedrigere Entgelte sowie eine finanzielle Entlastung der Veranstalter ein.

Gemeinsames Ziel: Entlastung

Zumindest in einem Punkt herrscht zwischen DRV und Buller weitgehend Einigkeit: Die Branche soll weiter entlastet werden. Was aber untergeht in der Diskussion ist, dass der DRSF sein ursprüngliches Zielkapital deutlich schneller erreicht habe als erwartet. Die Gelder, um die es geht, sind in das Fondsvermögen geflossen und haben dazu gesorgt, dass man die Beiträge schon früher senken konnte.

Genau darin liegt vielleicht die eigentliche Erkenntnis dieser Debatte: In der Sache sind die Unterschiede oft kleiner als die öffentliche Auseinandersetzung vermuten lässt. Kaum jemand stellt den Wunsch nach einer Entlastung der Veranstalter infrage.

Zwischen Verbraucherschutz und Brancheninteressen

Der Streit entzündet sich vielmehr an der Frage, wie ein Sicherungssystem organisiert sein muss, das zugleich Verbraucher schützt, wirtschaftlich tragfähig bleibt und rechtssicher funktioniert.

Der DRSF hat bei der Insolvenz von FTI bewiesen, dass das Grundprinzip funktioniert. Die aktuelle Diskussion zeigt jedoch, dass mit wachsender Reife des Fonds neue Fragen entstehen – über Aufsicht, Einfluss, Finanzierung und die Balance zwischen Brancheninteressen und Neutralität.

Für Michael Buller ist die Bewertung dennoch eindeutig. Die aktuelle Debatte werde emotionaler geführt, als es die Fakten rechtfertigten. Sein Urteil fällt entsprechend klar aus: Der DRSF-Streit sei vor allem eines – „ein Skandal, der keiner ist“.

Jean-Marc Göttert