Cashback-Debatte18.05.26, 11:01 Uhr
„Weiteres Alarmsignal“ – RTK-Chef ordnet Aida-Urteil ein
Thomas Bösl ordnet das Urteil im Cashback-Streit zwischen Aida und S-Markt als Einzelfall ein. Der RTK-Chef sieht in dem Entschluss zwar keinen unmittelbaren Systembruch für Reisebüros, warnt aber vor einem zunehmend rabattgetriebenen Wettbewerb.

Fünf Tage nach dem Cashback-Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Rechtsstreit zwischen Aida Cruises und S-Markt meldet sich Thomas Bösl zu Wort. Der RTK-Geschäftsführer und Sprecher der Quality Travel Alliance (QTA) warnt vor voreiligen Schlüssen – mahnt die Branche aber zugleich zur Wachsamkeit.
Einzelfall mit Signalwirkung
Der Kartellsenat des OLG hatte am 13. Mai eine Berufung des Rostocker Kreuzfahrtanbieters zurückgewiesen und damit bestätigt: Die 2018 ausgesprochene Kündigung des Agenturvertrags mit dem Reisevermittler der Sparkassen S-Markt & Mehrwert war rechtswidrig.
Das Gericht sah in dem vertraglichen Verbot der Provisionsweitergabe einen Verstoß gegen das Kartellrecht – weil S-Markt als unabhängiger Vermittler mit eigener Marktstellung nicht als „echter“ Handelsvertreter einzustufen sei und ihm daher die Weitergabe von Provisionen an Kunden nicht untersagt werden dürfe.
Bösl: Ein spezieller Einzelfall
Bösl empfiehlt, die Tragweite des Urteils nüchtern einzuordnen: „Wir sprechen hier grundsätzlich über einen speziellen Einzelfall. Das Urteil bedeutet deshalb weder automatisch das Ende des Handelsvertreterstatus noch einen Systembruch für den klassischen Reisebürovertrieb."
Dennoch sei die Entscheidung „ein weiteres Alarmsignal“ – denn sie falle in eine Zeit, in der Cashback- und Rückvergütungsmodelle branchenweit deutlich zunähmen und den Druck auf provisionsbasierte Vertriebsstrukturen erhöhten.
Ist Preisbindung noch real?
Bösl stellt jedoch selbst eine Grundsatzfrage, die über den juristischen Einzelfall hinausgeht: „Man muss inzwischen bereits die grundsätzliche Frage stellen, ob angesichts der Vielzahl und Höhe von Gutscheinen, Boni und Rückvergütungen überhaupt noch von einer echten Preisbindung gesprochen werden kann.“
Wenn hochwertige Pauschalreisen regelmäßig mit dreistelligen Cashback-Beträgen vermarktet würden, entstehe ein strategischer Widerspruch: Die Pauschalreise stehe in Deutschland für ein klar abgesichertes Produkt mit Veranstalterhaftung und Insolvenzschutz – dieses Qualitätsversprechen dauerhaft über Rabattmechanismen zu vermarkten, könne weder im Sinne eines gesunden Wettbewerbs noch im langfristigen Interesse von Veranstaltern und Kunden sein.
Drei Szenarien für die Branche
Der RTK-Chef skizziert drei mögliche Entwicklungspfade:
Bösl schließt mit einem deutlichen Plädoyer: „Reisebüros stehen für Beratung, Qualität, Verantwortung, Erreichbarkeit und Vertrauen – gerade in einer immer komplexeren Welt.“ Dieses Vertriebsmodell weiter unter Druck zu setzen, wäre „ein strategischer Fehler für die gesamte Branche“. Die RTK werde die Wettbewerbsfähigkeit der Reisebüros deshalb „entschlossen“ weiter sichern.
Einzelfall mit Signalwirkung
Der Kartellsenat des OLG hatte am 13. Mai eine Berufung des Rostocker Kreuzfahrtanbieters zurückgewiesen und damit bestätigt: Die 2018 ausgesprochene Kündigung des Agenturvertrags mit dem Reisevermittler der Sparkassen S-Markt & Mehrwert war rechtswidrig.
Das Gericht sah in dem vertraglichen Verbot der Provisionsweitergabe einen Verstoß gegen das Kartellrecht – weil S-Markt als unabhängiger Vermittler mit eigener Marktstellung nicht als „echter“ Handelsvertreter einzustufen sei und ihm daher die Weitergabe von Provisionen an Kunden nicht untersagt werden dürfe.
Bösl: Ein spezieller Einzelfall
Bösl empfiehlt, die Tragweite des Urteils nüchtern einzuordnen: „Wir sprechen hier grundsätzlich über einen speziellen Einzelfall. Das Urteil bedeutet deshalb weder automatisch das Ende des Handelsvertreterstatus noch einen Systembruch für den klassischen Reisebürovertrieb."
Dennoch sei die Entscheidung „ein weiteres Alarmsignal“ – denn sie falle in eine Zeit, in der Cashback- und Rückvergütungsmodelle branchenweit deutlich zunähmen und den Druck auf provisionsbasierte Vertriebsstrukturen erhöhten.
Ist Preisbindung noch real?
Bösl stellt jedoch selbst eine Grundsatzfrage, die über den juristischen Einzelfall hinausgeht: „Man muss inzwischen bereits die grundsätzliche Frage stellen, ob angesichts der Vielzahl und Höhe von Gutscheinen, Boni und Rückvergütungen überhaupt noch von einer echten Preisbindung gesprochen werden kann.“
Wenn hochwertige Pauschalreisen regelmäßig mit dreistelligen Cashback-Beträgen vermarktet würden, entstehe ein strategischer Widerspruch: Die Pauschalreise stehe in Deutschland für ein klar abgesichertes Produkt mit Veranstalterhaftung und Insolvenzschutz – dieses Qualitätsversprechen dauerhaft über Rabattmechanismen zu vermarkten, könne weder im Sinne eines gesunden Wettbewerbs noch im langfristigen Interesse von Veranstaltern und Kunden sein.
Drei Szenarien für die Branche
Der RTK-Chef skizziert drei mögliche Entwicklungspfade:
- Erstens könnten Veranstalter durch kluge Vertragsgestaltung und wettbewerbsgerechte Provisionsmodelle die Wettbewerbsfähigkeit der Reisebüros aktiv absichern.
- Zweitens könnten Marktteilnehmer Rückvergütungen verbindlich auf ein niedriges Maß begrenzen oder gänzlich darauf verzichten.
- Das dritte Szenario wäre das aus Bösls Sicht gefährlichste: Wenn immer mehr Akteure das Rabattspiel mitspielen, drohe der Touristik langfristig ein Preisbild, „wie wir es aus anderen Branchen kennen: unübersichtlich, austauschbar und zunehmend rabattgetrieben.“
Bösl schließt mit einem deutlichen Plädoyer: „Reisebüros stehen für Beratung, Qualität, Verantwortung, Erreichbarkeit und Vertrauen – gerade in einer immer komplexeren Welt.“ Dieses Vertriebsmodell weiter unter Druck zu setzen, wäre „ein strategischer Fehler für die gesamte Branche“. Die RTK werde die Wettbewerbsfähigkeit der Reisebüros deshalb „entschlossen“ weiter sichern.

