Die Deutsche Bahn ist vor dem Arbeitsgericht Frankfurt mit dem Versuch gescheitert, den morgigen Streik der Lokführer per einstweiliger Verfügung verbieten zu lassen. Das Gericht hat den Eilantrag der Bahn heute Abend abgewiesen. „Das Gericht hat es zum wiederholten Male bestätigt: Die Streiks der GDL sind verhältnismäßig, zulässig, rechtmäßig und somit geeignet, die berechtigten Forderungen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner mittels Arbeitskampf weiter zu verfolgen“, sagt GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky. Die Bahn gibt aber nicht auf, und will jetzt vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht gegen den sogenannten Wellenstreik vorgehen. "Die Streikankündigung ist viel zu kurzfristig, zudem gibt es rechtswidrige Forderungen", sagt Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE. „Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um den Wellenstreik noch zu stoppen." Wann die Entscheidung im Berufungsverfahren fällt, ist nicht absehbar. Daher wird die DB morgen wie geplant zunächst ein Grundangebot von rund 20 Prozent des üblichen Fahrplans im Fernverkehr anbieten.