Die EU will mit Richtlinien zu den Themen Nachhaltigkeit und zur Cybersicherheit neue Maßstäbe setzen. Laut DRV wirken sich die Regelungen auch auf Geschäftsreisen aus.
Die EU will mit Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Cybersicherheit neue Maßstäbe setzen. Laut DRV wirken sich die Regelungen auch auf Geschäftsreisen aus. Um die Vorgaben der neuen „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) zu erfüllen, müssen Unternehmen beispielsweise ihre CO2-Emissionen korrekt erfassen. „Die Erfassung aller relevanten Daten einer Geschäftsreise ist eine Herausforderung für Unternehmen“, sagt Alexander Albert, Vorsitzender des Ausschusses Business Travel im DRV. „Geschäftsreisebüros können Firmen bei der Erfüllung ihrer Berichtspflichten unterstützen, indem sie intelligente digitale Tools zur Verfügung stellen. Diese ermöglichen es, Buchungsdaten in die Systeme des Unternehmens zu übertragen.“
Auch beim Thema Cybersicherheit auf Geschäftsreisen können die Reisebüros ihre Kunden unterstützen. Die EU-Richtlinie NIS-2 zielt darauf ab, kritische Infrastrukturen innerhalb der EU durch ein einheitliches Schutzniveau vor Cyberbedrohungen zu schützen. Bis 17. Oktober müssen die EU-Staaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Schätzungen zufolge sind in Deutschland zwischen 25.000 und 40.000 Unternehmen betroffen. Ist die Richtlinie in Kraft getreten, müssen sie mit indirekten Auswirkungen auf Geschäftsreisen rechnen und gegebenenfalls ihre Reiserichtlinien überarbeiten. „Geschäftsreisebüros können Unternehmen dabei unterstützen, die Cybersicherheit auf Geschäftsreisen zu verbessern“, sagt Albert. „Etwa indem sie dafür sorgen, dass im Unternehmen entsprechende Prozesse in Gang gesetzt werden. Außerdem können sie Reisende darüber informieren, was sie unterwegs in Sachen Datensicherheit beachten sollten.“