Urteil15.03.21, 12:41 Uhr
Ferienhaus kann wegen Corona gekündigt werden
Die Kündigung eines Mietvertrages über ein Ferienhaus wegen coronabedingter Einschränkungen von touristischen Reisen ist gerechtfertigt.

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Die Kündigung eines Mietvertrages über ein Ferienhaus wegen coronabedingter Einschränkungen von touristischen Reisen ist gerechtfertigt. Das hat das Amtsgericht Hamburg-Blankenese entschieden. Der Kläger hatte für Mitte April 2020 ein Ferienhaus in Sachsen gemietet und den Vertrag gekündigt, nachdem die Landesregierung Übernachtungsangebote von Hotel- und Beherbergungsbetrieben wegen Corona untersagt hatte. Die Vermieterin weigerte sich, den Mietpreis zurückzuzahlen, zog vor Gericht jedoch den Kürzeren. Die Richter gehen von einem grundsätzlichen Übernachtungsverbot zu touristischen Zwecken aus, auch wenn die Verfügung des Landes kein ausdrückliches Verbot für Ferienhäuser enthält. Aufgrund der Verfügung sei es dem Kläger somit untersagt gewesen, das gemietete Haus zu nutzenAuch wenn die Vermieterin diesen Umstand nicht zu vertreten habe, sei es dem Kläger jedoch nicht zuzumuten, an dem Vertrag festzuhalten.

