Reisesicherungsfonds24.02.21, 16:18 Uhr
DRV fordert Nachbesserungen beim Insolvenzschutz
Heute hat sich der Tourismusausschuss mit dem neuen Reisesicherungsfonds befasst. Der DRV nimmt dies zum Anlass, noch einmal Nachbesserungen zu fordern.

Foto: iStock
Heute hat sich der Tourismusausschuss des Bundestags mit dem Gesetzentwurf zum neuen Reisesicherungsfonds befasst. Der DRV nimmt dies zum Anlass, noch einmal Nachbesserungen zu fordern. Die sind die sechs Kritikpunkte des Verbands:
Implementierung einer Hochlaufphase: Reiseveranstalter sollen nach dem Willen der Bundesregierung von Beginn an sieben Prozent ihres Umsatzes absichern – etwa über Versicherungen oder Bürgschaften. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation, in der sich die Reiseindustrie wegen der Corona-Pandemie befindet, ist eine Hochlaufphase der individuellen Absicherung von fünf auf sieben Prozent innerhalb der ersten Jahre zwingend erforderlich. Eine jährliche Mehrbelastung von rund 100 Millionen Euro können die Reiseunternehmen nur schwer schultern.
Festsetzung des Entgelts pro Reise auf 0,6 Prozent: Ein Entgelt in Höhe von einem Prozent des Reisepreises stellt insbesondere in der angespannten wirtschaftlichen Situation eine Überforderung der Reiseunternehmen dar. Auch bei einem Entgelt von 0,6 Prozent, wie vom DRV gefordert, kann in sieben Jahren ein Volumen von 900 Millionen Euro im Fonds angespart werden. Das ist angesichts des sehr preisintensiven Wettbewerbs zwischen der Pauschalreise und individuell zusammengestellten Reiseleistungen von großer Bedeutung.
Verlängerung der Aufbauphase auf sieben Jahre: Die vorgesehene Aufbauphase von fünf Jahren ist zu kurz bemessen. Reisen sind derzeit fast nicht möglich. Eine Erholung des Marktes wird mehrere Jahre dauern und langsamer stattfinden als letztes Jahr noch angenommen. Der DRV spricht sich daher für eine Aufbauphase von sieben Jahren aus.
Zulassung europäischer Absicherer: Es widerspricht der europäischen Dienstleistungsfreiheit, den Markt für Insolvenzabsicherer national abzuschotten. Gefordert wird daher, auch Versicherungen und Banken als Absicherer zuzulassen, die in einem europäischen Mitgliedstaat zum Geschäftsbetrieb zugelassen sind. Dies würde zu einer Stimulierung des Wettbewerbs führen und zu einer möglichst preisgünstigen Absicherung. Dies dient auch den Interessen der Kunden, um mögliche Preissteigerungen von Pauschalreisen so gering wie möglich zu halten.
Gesonderte Ausweisung des Sicherungs-Entgelts: Das Entgelt für den Reisesicherungsfonds sollte aus Transparenzgründen gesondert zum Pauschalreisepreis ausgewiesen werden dürfen. Um im Wettbewerb mit Anbietern einzelner Reiseleistungen gegenüber den Verbrauchern bestehen zu können, ist dies zwingend geboten.
Klare Regelungen für den Reisevertrieb: Aufgrund definitorischer Unschärfen besteht die Gefahr, dass Reisebüros, die verbundene Reiseleistungen vermitteln, in Zukunft auch diesen gesamten Umsatz absichern müssen. Gesetzlich vorgesehenen ist aber nur eine Insolvenzabsicherung, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen entgegen nimmt.
Implementierung einer Hochlaufphase: Reiseveranstalter sollen nach dem Willen der Bundesregierung von Beginn an sieben Prozent ihres Umsatzes absichern – etwa über Versicherungen oder Bürgschaften. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation, in der sich die Reiseindustrie wegen der Corona-Pandemie befindet, ist eine Hochlaufphase der individuellen Absicherung von fünf auf sieben Prozent innerhalb der ersten Jahre zwingend erforderlich. Eine jährliche Mehrbelastung von rund 100 Millionen Euro können die Reiseunternehmen nur schwer schultern.
Festsetzung des Entgelts pro Reise auf 0,6 Prozent: Ein Entgelt in Höhe von einem Prozent des Reisepreises stellt insbesondere in der angespannten wirtschaftlichen Situation eine Überforderung der Reiseunternehmen dar. Auch bei einem Entgelt von 0,6 Prozent, wie vom DRV gefordert, kann in sieben Jahren ein Volumen von 900 Millionen Euro im Fonds angespart werden. Das ist angesichts des sehr preisintensiven Wettbewerbs zwischen der Pauschalreise und individuell zusammengestellten Reiseleistungen von großer Bedeutung.
Verlängerung der Aufbauphase auf sieben Jahre: Die vorgesehene Aufbauphase von fünf Jahren ist zu kurz bemessen. Reisen sind derzeit fast nicht möglich. Eine Erholung des Marktes wird mehrere Jahre dauern und langsamer stattfinden als letztes Jahr noch angenommen. Der DRV spricht sich daher für eine Aufbauphase von sieben Jahren aus.
Zulassung europäischer Absicherer: Es widerspricht der europäischen Dienstleistungsfreiheit, den Markt für Insolvenzabsicherer national abzuschotten. Gefordert wird daher, auch Versicherungen und Banken als Absicherer zuzulassen, die in einem europäischen Mitgliedstaat zum Geschäftsbetrieb zugelassen sind. Dies würde zu einer Stimulierung des Wettbewerbs führen und zu einer möglichst preisgünstigen Absicherung. Dies dient auch den Interessen der Kunden, um mögliche Preissteigerungen von Pauschalreisen so gering wie möglich zu halten.
Gesonderte Ausweisung des Sicherungs-Entgelts: Das Entgelt für den Reisesicherungsfonds sollte aus Transparenzgründen gesondert zum Pauschalreisepreis ausgewiesen werden dürfen. Um im Wettbewerb mit Anbietern einzelner Reiseleistungen gegenüber den Verbrauchern bestehen zu können, ist dies zwingend geboten.
Klare Regelungen für den Reisevertrieb: Aufgrund definitorischer Unschärfen besteht die Gefahr, dass Reisebüros, die verbundene Reiseleistungen vermitteln, in Zukunft auch diesen gesamten Umsatz absichern müssen. Gesetzlich vorgesehenen ist aber nur eine Insolvenzabsicherung, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen entgegen nimmt.

