Corona-Krise11.02.21, 08:29 Uhr
Überbrückungshilfe III kann beantragt werden
Ab sofort kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Antragstellung im Internet freigeschaltet.

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Ab sofort kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Antragstellung über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de freigeschaltet. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit von November 2020 bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder soll ab März erfolgen. Bis dahin könnten Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat bekommen. Der DRV zeigt sich erleichtert, dass nun endlich Anträge gestellt werden können. Der Verband hatte mehrfach die schleppenden Antragsverfahren angeprangert und eine Vereinfachung angemahnt.

