Insolvenzschutz10.02.21, 12:28 Uhr
Bundeskabinett beschließt Reisesicherungsfonds
Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur neuen Kundengeldabsicherung verabschiedet. DRV und AER präzisieren ihre Kritik an dem Entwurf.

Foto: iStock
Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur neuen Kundengeldabsicherung verabschiedet. Der DRV nimmt das zum Anlass, um seine Kritik an dem Entwurf zu präzisieren. Um den Kapitalstock des geplanten Reisesicherungsfonds von 750 Millionen Euro bis 2026 zu erreichen, sollen Veranstalter in einer ersten Stufe sieben Prozent ihres Nettopauschalreiseumsatzes pro Geschäftsjahr absichern. Hier fordert der Verband mit Blick auf die Corona-Krise eine schrittweise Anhebung des Prozentsatzes. In einer zweiten Stufe soll dann ein Prozent vom Reisepreis als Beitrag geleistet werden. Dieses Prämienentgelt stellt aus Sicht des DRV ein großes ökonomisches Problem dar. Nach seinen Berechnungen würde der Fonds bei einem Beitragssatz von 0,6 Prozent nach sieben Jahren bereits mehr als 900 Millionen Euro einsammeln. „Wir halten vor diesem Hintergrund einen Prozentsatz von 0,6 Prozent für angemessen und auch ausreichend.“
Veranstalter, die in den letzten drei Geschäftsjahren im Durchschnitt einen Umsatz von weniger als drei Millionen Euro mit Pauschalreisen erzielt haben, müssen nach den Plänen der Regierung nicht in den neuen Fonds einzahlen. Dies wird vom DRV grundsätzlich begrüß. Der Verband sieht hier allerdings noch Gestaltungsspielraum. "Viele der mittelständischen Veranstalter sollten wählen können, ob sie sich wie bisher über Versicherungen und Bankbürgschaften oder über den Fonds absichern wollen." Darüber hinaus fehle die Möglichkeit, Kundengelder auch über Treuhandkonten absichern zu können.
Pauschalreisen nicht über Gebühr verteuern
Der DRV fordert außerdem, dass die Kosten für die Absicherung transparent ausgewiesen und auf den Verkaufspreis der Pauschalreise aufgeschlagen werden können. Hierzu seien gesetzliche Anpassungen beispielsweise in der Preisangabenverordnung notwendig. Gleichzeitig wird befürchtet, dass die Pauschalreisen im Vergleich zu Einzelleistungen über Gebühr verteuert werden könnten. „Wenn sich die Verbraucher aus preislichen Erwägungen entschließen, Einzelleistungen zu buchen, die nicht den Schutz des Pauschalreiserechts genießen, wäre dies konträr zu den Bestrebungen der Bundesregierung den Insolvenzschutz für Verbraucher zu verbessern“, so der DRV.
Offen sei bisher auch noch die Frage, wie die Übergangszeit zwischen dem 1. Juli, zu dem der Pflichtfonds kommen soll, und dem 1. November – ab diesem Zeitpunkt sollen Neubuchungen über den Fonds abgesichert sein – gestaltet werden soll. „Um den Reiseunternehmen aber auch den Versicherungen Planungssicherheit zu geben, ist es zwingend erforderlich, zügig die geplante Neuausrichtung der Insolvenzsicherung zu erlassen, in der die Übergangsfristen aber auch Übergangsmodalitäten geregelt werden müssen“, erklärt der Verband.
Sieben Prozent sind nicht abbildbar
Auch die AER-Kooperation hat sich mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt und kommt zu ähnlichen Folgerungen wie der DRV. Deutlich kritisiert wird die geforderte Sicherheitsleistung von sieben Prozent des Umsatzes, die schon in normalen Jahren unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, nicht abbildbar sei. Touristische Unternehmen verfügten nicht über nennenswerte Anlagevermögen oder besicherungsfähige Rechte, um dies abzudecken. Bisher liegen die Sicherheitsleistungen bei maximal ein bis zwei Prozent des jährlichen Umsatzes.
Ebenfalls bemängelt wird die angesetzte Prämienhöhe von einem Prozent pro Reise. Bisher wird diese mit 0,1 bis 0,2 Prozent berechnet. Die Vervielfachung würde kleinere und mittelständische Veranstalter enorm im Wettbewerb benachteiligen, fürchtet die Kooperation. Die AER-Lösung sieht eine Mischkalkulation von Prämie pro Kunde und Gesamtumsatz vor. In dem Modell wären die notwendigen 750 Mionen Euro in drei Jahren erzielbar.
Außerdem wird kritisiert, dass durch die Neuregelung eine gemeinsame Abwicklung von insolventen Reiseveranstaltern mit dem Verwalter künftig faktisch nicht mehr möglich ist. Dadurch seien in der Vergangenheit aber im Durchschnitt mindestens 20 bis 30 Prozent der Schadensumme eingespart worden. Dieser Punkt müsse im Sinne der gemeinschaftlichen Schadenminderungspflicht auf jeden Fall noch geändert werden.
Veranstalter, die in den letzten drei Geschäftsjahren im Durchschnitt einen Umsatz von weniger als drei Millionen Euro mit Pauschalreisen erzielt haben, müssen nach den Plänen der Regierung nicht in den neuen Fonds einzahlen. Dies wird vom DRV grundsätzlich begrüß. Der Verband sieht hier allerdings noch Gestaltungsspielraum. "Viele der mittelständischen Veranstalter sollten wählen können, ob sie sich wie bisher über Versicherungen und Bankbürgschaften oder über den Fonds absichern wollen." Darüber hinaus fehle die Möglichkeit, Kundengelder auch über Treuhandkonten absichern zu können.
Pauschalreisen nicht über Gebühr verteuern
Der DRV fordert außerdem, dass die Kosten für die Absicherung transparent ausgewiesen und auf den Verkaufspreis der Pauschalreise aufgeschlagen werden können. Hierzu seien gesetzliche Anpassungen beispielsweise in der Preisangabenverordnung notwendig. Gleichzeitig wird befürchtet, dass die Pauschalreisen im Vergleich zu Einzelleistungen über Gebühr verteuert werden könnten. „Wenn sich die Verbraucher aus preislichen Erwägungen entschließen, Einzelleistungen zu buchen, die nicht den Schutz des Pauschalreiserechts genießen, wäre dies konträr zu den Bestrebungen der Bundesregierung den Insolvenzschutz für Verbraucher zu verbessern“, so der DRV.
Offen sei bisher auch noch die Frage, wie die Übergangszeit zwischen dem 1. Juli, zu dem der Pflichtfonds kommen soll, und dem 1. November – ab diesem Zeitpunkt sollen Neubuchungen über den Fonds abgesichert sein – gestaltet werden soll. „Um den Reiseunternehmen aber auch den Versicherungen Planungssicherheit zu geben, ist es zwingend erforderlich, zügig die geplante Neuausrichtung der Insolvenzsicherung zu erlassen, in der die Übergangsfristen aber auch Übergangsmodalitäten geregelt werden müssen“, erklärt der Verband.
Sieben Prozent sind nicht abbildbar
Auch die AER-Kooperation hat sich mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt und kommt zu ähnlichen Folgerungen wie der DRV. Deutlich kritisiert wird die geforderte Sicherheitsleistung von sieben Prozent des Umsatzes, die schon in normalen Jahren unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, nicht abbildbar sei. Touristische Unternehmen verfügten nicht über nennenswerte Anlagevermögen oder besicherungsfähige Rechte, um dies abzudecken. Bisher liegen die Sicherheitsleistungen bei maximal ein bis zwei Prozent des jährlichen Umsatzes.
Ebenfalls bemängelt wird die angesetzte Prämienhöhe von einem Prozent pro Reise. Bisher wird diese mit 0,1 bis 0,2 Prozent berechnet. Die Vervielfachung würde kleinere und mittelständische Veranstalter enorm im Wettbewerb benachteiligen, fürchtet die Kooperation. Die AER-Lösung sieht eine Mischkalkulation von Prämie pro Kunde und Gesamtumsatz vor. In dem Modell wären die notwendigen 750 Mionen Euro in drei Jahren erzielbar.
Außerdem wird kritisiert, dass durch die Neuregelung eine gemeinsame Abwicklung von insolventen Reiseveranstaltern mit dem Verwalter künftig faktisch nicht mehr möglich ist. Dadurch seien in der Vergangenheit aber im Durchschnitt mindestens 20 bis 30 Prozent der Schadensumme eingespart worden. Dieser Punkt müsse im Sinne der gemeinschaftlichen Schadenminderungspflicht auf jeden Fall noch geändert werden.

