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Urteil
05.02.21, 13:15 Uhr

Globale Reisewarnung war rechtens

Die im vergangenen Frühjahr ausgesprochene globale Reisewarnung des Auswärtigen Amts greift nicht in die Rechte der Veranstalter ein.

Foto: iStock
Die im März 2020 ausgesprochene pauschale Warnung des Auswärtigen Amtes vor nicht notwendigen touristischen Reisen ins Ausland mit Ausnahme bestimmter europäischer Staaten greift nicht in die Rechte der Veranstalter ein. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg jetzt entschieden. Ein Eingriff in die Berufsfreiheit liege nicht vor, weil die Reisewarnung sich nicht gegen konkrete Anbieter von Reisen wende, sondern lediglich eine eigenständige Entscheidung potenzieller Reisender ermöglichen solle. Auch eine Ungleichbehandlung könnten die Veranstalter nicht geltend machen, da die Beschränkung des Reisangebots auf außereuropäische Ziele ihre eigene unternehmerische Entscheidung sei. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Bereits im Sommer hatten mehrere Afrika-Veranstalter vor dem Verwaltungsgericht geklagt und verloren. Jetzt hat das OVG auch die Beschwerde gegen das erste Urteil abgewiesen.