Insolvenzschutz05.02.21, 11:12 Uhr
Kritik am Reisesicherungsfonds
Die Bundesregierung bringt ihre Neuregelung des Insolvenzschutzes auf den Weg. Ein Sicherungsfonds löst die Versicherungslösung ab.

Foto: Pexels
Die Bundesregierung bringt ihre Neuregelung des Insolvenzschutzes auf den Weg. Die Eckpunkte für den geplanten Reisesicherungsfonds hatte das Justizministerium bereits im vergangenen Juni vorgestellt. Jetzt liegt der Referentenentwurf vor. Demnach sollen die Veranstalter den Fonds bis Ende 2026 mit 750 Millionen Euro ausstatten. Die bisherige Höchsthaftungssumme aus dem Insolvenzschutz von 110 Millionen Euro entfällt und wird durch eine Haftung in Höhe von 22 Prozent des Jahresumsatzes des jeweiligen Veranstalters ersetzt. Dadurch soll auch das Risiko der Großen abgedeckt werden. Kleine Veranstalter, die in den letzten drei Jahren im Durchschnitt weniger als drei Millionen Euro mit Pauschalreisen umgesetzt haben, sollen sich weiter per Versicherung oder Bankbürgschaft absichern können.
Obwohl die Branchenverbände den geplanten Reisesicherungsfonds grundsätzlich begrüßen, gibt es zu einzelnen Punkten doch deutliche Kritik. Im Detail seien noch zahlreiche Verbesserungen und Klarstellungen notwendig, insbesondere für kleine und mittlere Veranstalter, meint der DRV. Auch findet der Verband den Zeitplan für Kabinettsbeschluss und parlamentarisches Verfahren mit Blick auf das Ende der Legislaturperiode sehr eng. Auch der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) sieht Anlass zur Kritik. Das vorliegende Konzept orientiere sich zwar am niederländischen Modell zur Absicherung der Kundengelder, ignoriere aber, wie lange dort gebraucht wurde, um einen solchen Fonds mit genügend Kapital aufzubauen. „Das niederländische Modell brauchte 20 Jahre, um sein Zielkapital zu erreichen“, erläutert VIR-Vorstand Michael Buller. „Im vorliegenden Entwurf des Ministeriums wird dem Reisesicherungsfonds allerdings nur eine fünfjährige Aufbauphase eingeräumt. Dies halten wir in der Umsetzung für nicht realistisch.“
Der Entwurf gehe nicht auf die tatsächlichen Gegebenheiten in verschiedenen Branchensegmenten der Reisewirtschaft ein, meint der Busverband BDO. Es drohe, dass mittelständische Unternehmen für die früheren Versäumnisse und heutigen Risiken der Reisekonzerne einstehen müssten. Die Hotelverbände Dehoga und IHA stören sich an der Umsatzgrenze für die Pflichtmitgliedschaft im Fonds. "Die Umsatzgrenze ist mit drei Millionen Euro zu eng bemessen und sollte auf mindestens 15 Millionen Euro angehoben werden", heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme.
Obwohl die Branchenverbände den geplanten Reisesicherungsfonds grundsätzlich begrüßen, gibt es zu einzelnen Punkten doch deutliche Kritik. Im Detail seien noch zahlreiche Verbesserungen und Klarstellungen notwendig, insbesondere für kleine und mittlere Veranstalter, meint der DRV. Auch findet der Verband den Zeitplan für Kabinettsbeschluss und parlamentarisches Verfahren mit Blick auf das Ende der Legislaturperiode sehr eng. Auch der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) sieht Anlass zur Kritik. Das vorliegende Konzept orientiere sich zwar am niederländischen Modell zur Absicherung der Kundengelder, ignoriere aber, wie lange dort gebraucht wurde, um einen solchen Fonds mit genügend Kapital aufzubauen. „Das niederländische Modell brauchte 20 Jahre, um sein Zielkapital zu erreichen“, erläutert VIR-Vorstand Michael Buller. „Im vorliegenden Entwurf des Ministeriums wird dem Reisesicherungsfonds allerdings nur eine fünfjährige Aufbauphase eingeräumt. Dies halten wir in der Umsetzung für nicht realistisch.“
Der Entwurf gehe nicht auf die tatsächlichen Gegebenheiten in verschiedenen Branchensegmenten der Reisewirtschaft ein, meint der Busverband BDO. Es drohe, dass mittelständische Unternehmen für die früheren Versäumnisse und heutigen Risiken der Reisekonzerne einstehen müssten. Die Hotelverbände Dehoga und IHA stören sich an der Umsatzgrenze für die Pflichtmitgliedschaft im Fonds. "Die Umsatzgrenze ist mit drei Millionen Euro zu eng bemessen und sollte auf mindestens 15 Millionen Euro angehoben werden", heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme.

