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Zwei Urteile zur Rückzahlungspflicht

Veranstalter müssen die Kundengelder für stornierte Reisen auch in der Corona-Krise innerhalb von

Veranstalter müssen die Kundengelder für stornierte Reisen auch in der Corona-Krise innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten. Das haben kürzlich die Amtsgerichte in Frankfurt und Bad Iburg entschieden. An diesem Grundsatz ändere auch ein Angebot von Gutscheinen oder die Tatsache nichts, dass sich der Veranstalter in Liquiditäts- und Organisationsschwierigkeiten wegen der Corona-Krise befinde, so das AG Frankfurt. Die freiwillige Gutschein-Lösung berechtige Veranstalter nicht, ihre Rückzahlungspflicht zu Lasten des Kunden auszusetzen.