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07.09.20, 08:00 Uhr

Airline haftet nicht für Hotel-Fehlverhalten

Der EuGH hat zwei Urteile zum Thema Flugreisen gefällt. Zum einen hat das Gericht entschieden, dass

Der EuGH hat zwei Urteile zum Thema Flugreisen gefällt. Zum einen hat das Gericht entschieden, dass eine Airline nicht für Schäden haftbar gemacht werden kann, die einem Fluggast während seines Aufenthalts in einem Hotel entstehen, das ihm wegen der Annullierung seines Fluges angeboten wurde. Im konkreten Fall hatte sich ein Gast mit eingeschränkter Mobilität im Hotel schwer verletzt. Die Richter sehen jedoch keine Verpflichtung der Airline, Schäden zu ersetzen, die durch ein Fehlverhalten des Hotelpersonals entstanden sind. Im zweiten Urteil hat der EuGH entschieden, dass ein Passagier, dessen Flug annulliert wurde oder erheblich verspätet war, die Zahlung der Ausgleichsleistung in der Landeswährung seines Wohnortes verlangen kann. Die Richter sehen eine Ungleichbehandlung darin, Landeswährungen von EU-Staaten auszuschließen, die nicht zur Euro-Zone gehören.