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Lufthansa schränkt Ausnahmen von Maskenpflicht ein

Die Airlines der Lufthansa Group schränken die Ausnahmen von der Maskenpflicht an Bord ihrer Flüge

Die Airlines der Lufthansa Group schränken die Ausnahmen von der Maskenpflicht an Bord ihrer Flüge ein. Vom 1. September an ist eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des Fluges aus medizinischen Gründen nur noch dann möglich, wenn das ärztliche Attest auf einem von der Airline vorgegebenen Formblatt vorgelegt wird. Zusätzlich müssen Passagiere, die während des Fluges keine Maske tragen können, einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der beim planmäßigen Start der Reise nicht älter als 48 Stunden sein darf. In den vergangenen Tagen hatten Berichte für Aufsehen gesorgt, wonach viele Menschen versuchen, die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln mit Blanko-Attesten aus dem Internet zu umgehen.