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17.08.20, 08:00 Uhr

Kunde kann wegen Corona kostenlos stornieren

Ein Veranstalter darf keine Stornokosten berechnen, wenn ein Kunde seine Reise vor Antritt storniert

Ein Veranstalter darf keine Stornokosten berechnen, wenn ein Kunde seine Reise vor Antritt storniert und zu diesem Zeitpunkt bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Coronavirus im Reisegebiet bestanden hat. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden. Im konkreten Fall ging es um eine Reise Mitte April nach Ischia. Der Veranstalter akzeptierte zwar die Stornierung des Kunden, zog vom rückerstatteten Reisepreis aber die Stornogebühr ab. Zum Zeitpunkt der Stornierung Anfang März habe für den Golf von Neapel noch keine Reisewarnung vorgelegen, so die Begründung. Die Richter sehen das jedoch anders. Für sie ist eine Reisewarnungen für eine komplette Rückerstattung nicht zwingend erforderlich. Es genüge bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Virus. Dies sei zum Zeitpunkt der Reisestornierung Anfang März für ganz Italien der Fall gewesen.