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16.08.20, 08:00 Uhr

Keine Entschädigung für Corona-Umsatzverluste

Unternehmen können sich keine große Hoffnung machen, Umsatzverluste während des coronabedingten

Unternehmen können sich keine große Hoffnung machen, Umsatzverluste während des coronabedingten Lockdowns einklagen zu können. Das Landgericht Hannover hat bereits im Juli eine entsprechende Klage eines Gastronomen gegen das Land Niedersachsen abgewiesen. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist das Urteil jetzt rechtskräftig. Es ist eine der bundesweit ersten Gerichtsentscheidungen zu Corona-Entschädigungsklagen. Obergerichtliche Rechtsprechung gibt es diesbezüglich noch nicht. Das Landgericht sieht keine Rechtsgrundlage für einen Entschädigungsanspruch. Das Bundesinfektionsschutzgesetz sehe keine ausdrückliche Regelung vor. Dies entspreche der Intention des Gesetzgebers, der auch im Zuge einer Gesetzesänderung im März bewusst darauf verzichtet habe, eine Entschädigung für die flächendeckenden Schließungsanordnungen zu regeln.