Streit über Gutscheinregelung08.06.20, 08:00 Uhr
Bundesrat fordert Änderungen bei Gutscheinlösung
Der Bundesrat will, dass Kunden, die ihren Gutschein innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht eingelöst haben, den Wert der Reise sofort erstattet bekommen.

Diskussion über Gutscheinregelung geht im Bundesrat in die nächstee Runde. Foto: Bundestag / Sacha Radke
Der Bundesrat hat über den Gesetzentwurf zur Gutscheinlösung beraten und Änderungen zugunsten der Kunden gefordert. Demnach sollte deutlicher gemacht werden, dass Kunden, die ihren Gutschein innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht eingelöst haben, den Wert der Reise ohne weiteres Zutun erstattet bekommen. Zudem müssten die Kunden bereits im Moment des Gutscheinangebots wissen, dass nur der gezahlte Reisepreis und keine Zusatzleistungen abgesichert sind. Auch hält der Bundesrat eine Regelung für nötig, wonach die Veranstalter keinen Gutschein anbieten dürfen, wenn die Kunden bereits einen rechtskräftigen Zahlungstitel erwirkt haben. Ansonsten könne es passieren, dass der Veranstalter im Rahmen einer Zwangsvollstreckung auf den Gutschein verweist und damit die Vollstreckung abgebrochen oder zumindest verzögert würde. Außerdem schlagen die Länder vor, die Gutscheine übertragbar zu machen, ohne dass dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Dadurch würden sie noch attraktiver, und es könnten Liquiditätsprobleme der Veranstalter abgefedert werden.

