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Pauschalreisegäste abgesichert
07.06.20, 08:00 Uhr

DER Touristik gibt Rückholgarantie

Die DER Touristik gibt Flugpauschalreisegästen eine Rückholgarantie für den Fall, dass es wegen der Coronakrise zu einer erneuten Reisewarnung kommt.

Ab nach Hause: Urlauber werden vom Veranstalter wieder zurück gebracht. Foto: Pexels
Die DER Touristik gibt Flugpauschalreisegästen eine Rückholgarantie für den Fall, dass es wegen der Coronakrise zu einer erneuten Reisewarnung kommt. Kürzlich hatte Bundesaußenminister Heiko Maas erklärt, dass es keine weitere staatliche Rückholaktion geben werde. „Hier zeigt sich erneut die Stärke der Veranstalterreise, wenn der Gast in Not gerät“, sagt Ingo Burmester, CEO Central Europe. Zusätzlich hat der Konzern eine Beratungshotline zu den neuen Covid-19 Hygiene- und Gesundheitsthemen eingeführt. Unterstützt wird er dabei von einem Expertenkreis aus dem Analytik-Labor Kneißler. Zwar will die DER Touristik Urlauber nur in Ziele schicken, in denen das Infektionsgeschehen wenig Anlass zu Sorge gibt und in denen auch die Hotels und sonstigen Leistungsträger sämtliche COVID-19-Auflagen erfüllen. „Sollte sich die Lage in einer Urlaubsregion jedoch wider Erwarten ändern, sind unsere Pauschalreisegäste mit der Rückholgarantie und der Experten-Hotline abgesichert“, so Burmester. Unabhängig von der DER Touristik-Garantie ist die Rückholpflicht der Veranstalter im Pauschalreiserecht verankert. In § 651l BGB heißt es: "Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Reisenden umfasste, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen dem Reiseveranstalter zur Last."