17.03.20, 08:00 Uhr
DRV fordert Soforthilfe für Veranstalter und Reisebüros
Durch die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts muss der gesamte touristische Reiseverkehr

Foto: DRV
Durch die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts muss der gesamte touristische Reiseverkehr eingestellt werden. Das bringt nicht nur Veranstalter und Reisebüros an ihre Grenzen, sondern auch das Reiserecht. „Durch die weltweite Reisewarnung wird die Stornierung von Reisen erzwungen“, sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig. „Es zeigt sich sehr deutlich, dass die Regelungen des bestehenden Reiserechts für eine solche Situation nicht ausgelegt sind. Daher ist die Hilfe der Politik unerlässlich.“ Der DRV fordert von der Bundesregierung, die bei den Reisebüros und Veranstaltern entstehenden Aufwendungen im Rahmen einer Beihilfe auszugleichen. Die Weichen dafür müssten noch diese Woche gestellt werden. „Dies ist zwingend notwendig, weil die für die umfassende Stornierung erforderliche Liquidität bei Reiseveranstaltern und Reisebüros vielfach nicht vorhanden ist“, so Fiebig. Die Einzige Alternative zu den geforderten Beihilfen bestehe darin, dass die Kunden einstweilen auf die Barauszahlung der bereits entrichteten Reisepreise verzichten und stattdessen eine Reisegutschrift des Veranstalters erhalten. In einigen europäischen Ländern sei der Weg dafür bereits freigemacht. Fiebig: „Dies fordern wir alternativ für Deutschland ebenfalls ein. Und darüber hinaus zum Schutz der Verbraucher mit einer staatlichen Garantie für die Reisegutschriften.“

