18.06.19, 08:00 Uhr
Kein Ausgleich bei fahrlässiger Sachbeschädigung
Das Amtsgericht München hat ein interessantes Urteil zur Reisegepäckversicherung gefällt. Geklagt

Foto: TRVL COUNTER
Das Amtsgericht München hat ein interessantes Urteil zur Reisegepäckversicherung gefällt. Geklagt hatte eine Frau, deren Gepäck in der Hoteleinfahrt aus Versehen von ihrem Mitreisenden mit dem Mietwagen überfahren worden war. Den geltend gemachten Schaden von 3.760 Euro wollte die Versicherung nicht zahlen. Zu Recht, finden die Richter. Denn die Versicherung tritt nur bei einem "Unfall des Transportmittels" ein. Ein Unfall lag aber nicht vor, da es keine "plötzliche Einwirkung von außen" auf das Auto gab. Weil die Koffer noch auf dem Boden standen, zweifelt das Gericht zudem daran, dass der Mietwagen als Transportmittel gelten kann. Das Urteil ist rechtskräftig.

