07.05.19, 08:00 Uhr
TUI unterliegt erneut im "Preisindikator"-Prozess
Zum zweiten Mal zieht TUI im Rechtsstreit mit der Wettbewerbszentrale um den "Preisindikator" in den

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Zum zweiten Mal zieht TUI im Rechtsstreit mit der Wettbewerbszentrale um den "Preisindikator" in den Katalogen den Kürzeren. Das OLG Celle hat die Berufung des Marktführers zurückgewiesen. Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Hannover TUI untersagt, in den Pauschalreisekatalogen mit dem Preisindikator zu werben, ohne gleichzeitig den konkreten Reisepreis zu nennen. Das OLG schließt sich jetzt dieser Auffassung an. Die Angabe lediglich des Preisindikators sei nicht ausreichend, um dem Verbraucher eine informierte geschäftliche Entscheidung über die Einholung eines konkreten Angebotes zu einer Pauschalreise zu ermöglichen. Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen. TUI strebe eine höchstrichterliche Klärung durch den BGH an, heißt es in Hannover. Zweck des Verfahrens sei es, den digitalen Weg zu ebnen. Mit dem Preisindikator will TUI die Preisteile in den Katalogen abschaffen und die konkreten Reisepreise im Internet veröffentlichen.

