28.06.18, 08:00 Uhr
Ministerium: Formblätter “vor der Buchung” ausgeben
In der Diskussion darüber, wann die Reisebüros künftig die Formblätter an die Kunden ausgeben

Foto: DER Reisebüro
In der Diskussion darüber, wann die Reisebüros künftig die Formblätter an die Kunden ausgeben müssen, sorgt das Bundesjustizministerium jetzt für Klarheit. Die vorvertragliche Unterrichtung des Reisenden einschließlich der Zurverfügungstellung des Formblatts müsse erflogen, bevor der Reisende seine Vertragserklärung abgibt, erklärt das Ministerium auf Anfrage des Tourismuspolitischen Sprechers der FDP, Marcel Klinge. Üblicherweise liege die Vertragserklärung in der Buchung des Kunden. Ab diesem Augenblick sei der Kunde gebunden. "Die vorvertragliche Unterrichtung muss erfolgen, bevor der Reisende seine Vertragserklärung abgibt, also vor der Buchung." Dies sei schon für das bisherige Reiserecht anerkannt gewesen. Einen weiteren Klarstellungsbedarf sieht das Ministerium nicht.

