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29.05.18, 08:00 Uhr

Kein Kartellamts-Verfahren

Das Bundeskartellamt wird kein Verfahren gegen Lufthansa einleiten. Nach dem Ende von Air Berlin

Foto: Lufthansa
Das Bundeskartellamt wird kein Verfahren gegen Lufthansa einleiten. Nach dem Ende von Air Berlin hatten die Behörde zahlreiche Beschwerden wegen Preiserhöhungen der Lufthansa auf innerdeutschen Strecken erreicht. „Die Tickets waren nach der Insolvenz von Air Berlin im Vergleich zum Vorjahr durchschnittlich um 25 bis 30 Prozent teurer. In Einzelfällen gab es auch deutlich höhere Preisanhebungen“, bestätigt Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. Das rechtfertige aber nicht die Einleitung eines Mussbrauchsverfahrens. Denn durch den Markteinstieg von Easyjet seinen die Preise umgehend wieder gefallen. Außerdem geht die Behörde davon aus, dass die Preise auch in einer intakten Konkurrenzsituation durch die Kapazitätsengpässe nach dem Air Berlin-Abgang gestiegen wären. Das Kartellamt will die Entwicklung auf den innerdeutschen Flugmärkten weiterhin im Auge behalten. Bei Hinweisen auf missbräuchlich überhöhte Preise, werde man erneut eine Verfahrenseinleitung prüfen.