25.05.18, 08:00 Uhr
Kein Ersatz bei selbstverschuldeter Verspätung
Reisebüros sollten Kunden mit Rail&Fly-Ticket raten, auf jeden Fall einen frühen Zug zum Airport

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Reisebüros sollten Kunden mit Rail&Fly-Ticket raten, auf jeden Fall einen frühen Zug zum Airport zu wählen. Sonst können sie leer ausgehen, wenn sie wegen einer Zugverspätung ihren Flug verpassen. Nach einem jetzt rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt haben Flugreisende keinen Anspruch auf den Ersatz von zusätzlichen Flugkosten oder einer Hotelübernachtung, wenn sie selbstverschuldet zu spät zum Check-in kommen. Im konkreten Fall erreichte ein Reisender mit Rail&Fly-Ticket seinen Flughafen mit mehr als 1,5 Stunden Verspätung. Der Check-in war bereits beendet. Vor Gericht machte er Mehrkosten für eine Hotelübernachtung und einen Ersatzflug am nächsten Tag geltend. Das Gericht wies die Klage zurück. Zwar sehen die Richter den Veranstalter grundsätzlich in der Pflicht, da das Rail&Fly-Ticket zusammen mit den anderen Komponenten eine einheitliche Reiseleistung bildet. Der Kläger hätte aber einen Zug nehmen müssen, der nach regulärem Fahrplan mindestens drei Stunden vor Abflug am Airport ankommt. Darauf sei er auch vom Veranstalter hingewiesen worden.

