Neue Regelung
Nun wohl doch keine Zusatzsteuer auf den Malediven
Die Regierung der Malediven macht wenige Wochen nach der geplanten Einführung einer Zusatzsteuer für Reiseveranstalter wohl wieder einen Rückzieher und erwägt deren komplette Abschaffung. Den DRV freut's.

Ausländische Reiseveranstalter müssen nun wohl doch keine Zusatzsteuer auf den Malediven entrichten. Foto: LiuNian/iStock
Gute Nachrichten für Reiseveranstalter und deren Kunden: Die Regierung der Malediven plant, die erst Anfang Oktober eingeführte Zusatzsteuer in Höhe von 17 Prozent für ausländische Reiseveranstalter ohne Niederlassung im Inselstaat wieder zurückzunehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht außerdem vor, bereits erhobene Abgaben zu erstatten.
Erst kürzlich war darüber spekuliert worden, ob die Regelung wohl noch einmal um ein halbes Jahr verschoben wird, nun scheint die Sache generell vom Tisch zu sein. Der Deutsche Reiseverband (DRV), der die Einführung der Steuer scharf kritisiert hatte, begrüßt diesen Schritt in einer öffentlichen Mitteilung, mahnt jedoch eine schnelle rechtliche Klärung an.
Regelung war erst Anfang Oktober in Kraft getreten
Die sogenannte Goods and Services Tax (GST) auf touristische Leistungen ausländischer Reiseunternehmen war zum 1. Oktober 2026 eingeführt worden. Inwieweit die Steuer bereits eingezogen wurde, ist allerdings nicht ganz klar. Die gesetzliche Grundlage dafür war erst wenige Wochen zuvor verabschiedet worden. Aus Sicht der Reisewirtschaft hätte die kurzfristige Umsetzung vor allem Veranstalter getroffen, die ihre Reisen für die Wintersaison bereits kalkuliert und verkauft hatten.
DRV fordert schnelle Rechtssicherheit
Der Gesetzentwurf zur Rücknahme der Regelung wurde am 19. Oktober in das Parlament der Malediven eingebracht. Bevor die Änderungen wirksam werden, müssen sie laut DRV jedoch noch vom Parlament beschlossen, vom Präsidenten unterzeichnet und veröffentlicht werden.
„Wir begrüßen, dass die Regierung der Malediven die geplante Steuerpflicht zurücknehmen will und damit auf die von uns sehr schnell geäußerten Bedenken der Reisewirtschaft reagiert“, sagt Albin Loidl, Präsident des Deutschen Reiseverbandes. „Jetzt kommt es darauf an, dass die Änderungen zügig in Kraft treten und die betroffenen Unternehmen rasch Rechtssicherheit erhalten.“
Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bleibt die derzeitige Rechtslage bestehen.
Erst kürzlich war darüber spekuliert worden, ob die Regelung wohl noch einmal um ein halbes Jahr verschoben wird, nun scheint die Sache generell vom Tisch zu sein. Der Deutsche Reiseverband (DRV), der die Einführung der Steuer scharf kritisiert hatte, begrüßt diesen Schritt in einer öffentlichen Mitteilung, mahnt jedoch eine schnelle rechtliche Klärung an.
Regelung war erst Anfang Oktober in Kraft getreten
Die sogenannte Goods and Services Tax (GST) auf touristische Leistungen ausländischer Reiseunternehmen war zum 1. Oktober 2026 eingeführt worden. Inwieweit die Steuer bereits eingezogen wurde, ist allerdings nicht ganz klar. Die gesetzliche Grundlage dafür war erst wenige Wochen zuvor verabschiedet worden. Aus Sicht der Reisewirtschaft hätte die kurzfristige Umsetzung vor allem Veranstalter getroffen, die ihre Reisen für die Wintersaison bereits kalkuliert und verkauft hatten.
DRV fordert schnelle Rechtssicherheit
Der Gesetzentwurf zur Rücknahme der Regelung wurde am 19. Oktober in das Parlament der Malediven eingebracht. Bevor die Änderungen wirksam werden, müssen sie laut DRV jedoch noch vom Parlament beschlossen, vom Präsidenten unterzeichnet und veröffentlicht werden.
„Wir begrüßen, dass die Regierung der Malediven die geplante Steuerpflicht zurücknehmen will und damit auf die von uns sehr schnell geäußerten Bedenken der Reisewirtschaft reagiert“, sagt Albin Loidl, Präsident des Deutschen Reiseverbandes. „Jetzt kommt es darauf an, dass die Änderungen zügig in Kraft treten und die betroffenen Unternehmen rasch Rechtssicherheit erhalten.“
Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bleibt die derzeitige Rechtslage bestehen.
