Vertrieb
DRV fordert schnelle Lösung bei Rail&Fly-Problem
Der DRV hat sich direkt an die Fluggesellschaften gewandt, die Rail&Fly-Tickets verkauft haben, und sie aufgefordert, schnellstmöglich für transparente und kundenfreundliche Lösungen zu sorgen. Er reagiert damit auf Probleme bei der Buchung und Nutzung von Rail&Fly-Tickets

Foto: Deutsche Bahn
Der DRV hat sich direkt an die Fluggesellschaften gewandt, die Rail&Fly-Tickets verkauft haben, und sie aufgefordert, schnellstmöglich für transparente und kundenfreundliche Lösungen zu sorgen. Der Grund: Seit Einstellung der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn und dem Dienstleister World Ticket gibt es Probleme bei der Buchung und Nutzung von Rail&Fly-Tickets. Die Stornierung von bereits gebuchten Bahnsegmenten sorge für erhebliche Herausforderungen für den Vertrieb, bei dem die Reisenden Rat suchten, heißt es beim DRV. Fahrgäste müssten zum Teil eine neue Fahrkarte kaufen und bezahlten damit doppelt.
Ausdrücklich begrüßt der Verband, dass inzwischen für Abreisen ab dem 15. Oktober eine weitgehend einheitliche Vorgehensweise zur Beschaffung von Rail&Fly-Ersatzdokumenten über das Portal rail-checkin.com vorgesehen ist. Allerdings bleiben aus Sicht des DRV wesentliche Fragen offen, insbesondere zur reibungslosen Durchführung der Reise sowie zur Erstattung doppelt gezahlter Bahnfahrkarten.
Da die Deutsche Bahn bislang ausschließlich mit den Fluggesellschaften als direkte Vertragspartner der Rail&Fly-Vereinbarungen kommuniziere, fehlten dem Vertrieb wichtige Informationen über die nun geltenden Prozesse. Diese seien jedoch unerlässlich, um die gemeinsamen Kunden umfassend zu informieren, bei notwendigen Umbuchungen oder Ersatzbuchungen zu unterstützen und mögliche Erstattungsansprüche zu begleiten. Der Verband fordert die Fluggesellschaften deshalb auf, den Vertriebspartnern schnellstmöglich eindeutige und verbindliche Informationen zum weiteren Vorgehen zur Verfügung zu stellen.
Ein besonderes Augenmerk richtet der DRV auf die Frage, ob Reisende ihr gebuchtes Flugsegment auch dann uneingeschränkt nutzen können, wenn das ursprünglich ausgestellte Ticket ein als „unable" gekennzeichnetes W2-Bahnsegment enthält. Hier erwarte man eine eindeutige Bestätigung der Fluggesellschaften, dass daraus keine Einschränkungen für die Nutzung des Flugtickets entstehen.
Außerdem wird eine transparente und möglichst unkomplizierte Lösung für Reisende gefordert, die aufgrund der aktuellen Situation ihre Bahnfahrkarte erneut buchen und bezahlen müssen. Aus DRV-Sicht kommen dafür grundsätzlich zwei Wege infrage: entweder eine direkte Erstattung der zusätzlich erworbenen Bahnfahrkarte durch die jeweilige Fluggesellschaft oder eine Erstattung über die ausstellende IATA-Agentur auf Grundlage einer entsprechenden Agency Credit Memo (ACM). Entscheidend sei dabei, dass die Abläufe eindeutig geregelt seien und die Erstattung innerhalb eines klar definierten Zeitraums erfolge.
Ausdrücklich begrüßt der Verband, dass inzwischen für Abreisen ab dem 15. Oktober eine weitgehend einheitliche Vorgehensweise zur Beschaffung von Rail&Fly-Ersatzdokumenten über das Portal rail-checkin.com vorgesehen ist. Allerdings bleiben aus Sicht des DRV wesentliche Fragen offen, insbesondere zur reibungslosen Durchführung der Reise sowie zur Erstattung doppelt gezahlter Bahnfahrkarten.
Da die Deutsche Bahn bislang ausschließlich mit den Fluggesellschaften als direkte Vertragspartner der Rail&Fly-Vereinbarungen kommuniziere, fehlten dem Vertrieb wichtige Informationen über die nun geltenden Prozesse. Diese seien jedoch unerlässlich, um die gemeinsamen Kunden umfassend zu informieren, bei notwendigen Umbuchungen oder Ersatzbuchungen zu unterstützen und mögliche Erstattungsansprüche zu begleiten. Der Verband fordert die Fluggesellschaften deshalb auf, den Vertriebspartnern schnellstmöglich eindeutige und verbindliche Informationen zum weiteren Vorgehen zur Verfügung zu stellen.
Ein besonderes Augenmerk richtet der DRV auf die Frage, ob Reisende ihr gebuchtes Flugsegment auch dann uneingeschränkt nutzen können, wenn das ursprünglich ausgestellte Ticket ein als „unable" gekennzeichnetes W2-Bahnsegment enthält. Hier erwarte man eine eindeutige Bestätigung der Fluggesellschaften, dass daraus keine Einschränkungen für die Nutzung des Flugtickets entstehen.
Außerdem wird eine transparente und möglichst unkomplizierte Lösung für Reisende gefordert, die aufgrund der aktuellen Situation ihre Bahnfahrkarte erneut buchen und bezahlen müssen. Aus DRV-Sicht kommen dafür grundsätzlich zwei Wege infrage: entweder eine direkte Erstattung der zusätzlich erworbenen Bahnfahrkarte durch die jeweilige Fluggesellschaft oder eine Erstattung über die ausstellende IATA-Agentur auf Grundlage einer entsprechenden Agency Credit Memo (ACM). Entscheidend sei dabei, dass die Abläufe eindeutig geregelt seien und die Erstattung innerhalb eines klar definierten Zeitraums erfolge.

