Anzeige
Realitäts-Check für Gesetze
08.09.26, 16:42 Uhr

VIR fordert Ende der regulatorischen Mehrfachbelastung

Der VIR sieht die Touristik in einem regulatorischen Dauerfeuer. Zahlreiche neue Vorschriften müssen 2026 parallel umgesetzt werden, weitere Projekte stehen bereits vor der Tür. Der Verband fordert deshalb einen verpflichtenden Kapazitäts-Check für den Beschluss neuer Gesetze.

Michael Buller, Vorstand des Verbands Internet Reisevertrieb (VIR), fordert bei neuen Gesetzen einen stärkeren Blick auf die bereits bestehende Regulierungslast der Unternehmen. Foto: VIR
Der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) fordert einen verpflichtenden „Umsetzungskapazitäts-Check“ für neue Gesetze. Vor ihrem Inkrafttreten soll geprüft werden, welche regulatorischen Projekte Unternehmen einer Branche bereits umsetzen müssen und ob genügend Personal, Budget und IT-Kapazitäten für weitere Vorgaben vorhanden sind.

VIR warnt vor parallelen Anforderungen

Der VIR sieht Unternehmen zunehmend durch die Vielzahl gleichzeitig umzusetzender Vorschriften belastet. Zwar werde politisch häufig ein Abbau von Bürokratie gefordert. In der Praxis müssten Unternehmen jedoch innerhalb kurzer Zeit zahlreiche neue gesetzliche Anforderungen parallel umsetzen.

„Jedes einzelne Gesetz verfolgt für sich genommen ein nachvollziehbares Ziel. Cybersicherheit, Datenschutz, Verbraucherschutz oder Digitalisierung sind wichtige Themen. Das eigentliche Problem ist nicht das einzelne Gesetz – sondern die Summe aller gleichzeitig umzusetzenden Regelungen", sagt VIR-Vorstand Michael Buller.

Der Verband zieht dabei einen Vergleich mit der Projektplanung in Unternehmen. Dort werde vor einem neuen strategischen Projekt geprüft, ob Personal, Budget und IT-Kapazitäten ausreichen. Fehlten Ressourcen, würden andere Projekte verschoben. Bei gesetzlichen Umsetzungsfristen werde diese begrenzte Leistungsfähigkeit aus Sicht des VIR dagegen zu wenig berücksichtigt.

Neue Vorschriften erforderten unter anderem rechtliche Prüfungen durch interne oder externe Experten, die Analyse bestehender Prozesse, Anpassungen der IT-Systeme, Projektmanagement und Schulungen. Hinzu kämen die Kommunikation mit Partnern und Kunden sowie Dokumentations- und Nachweispflichten. Die dafür eingesetzten Ressourcen fehlten anschließend für Innovationen, Digitalisierung, Produktentwicklung und das eigentliche Geschäft.

Zahlreiche Vorgaben treffen die Touristik

Für die Tourismusbranche sieht der VIR 2026 eine besonders hohe Dichte neuer Anforderungen. Der Verband nennt NIS-2 einschließlich der nationalen Umsetzung, die EU-Kurzzeitvermietungs-Verordnung, das Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz beziehungsweise SDEP sowie Änderungen der Zweckentfremdungsregelungen von Ländern und Kommunen.

Hinzu kommen der EU AI Act und seine nationale Durchführung, EmpCo („Empowering Consumers for the Green Transition“), das Entry/Exit System (EES) und der für das vierte Quartal 2026 geplante Start von ETIAS. Ebenfalls nennt der VIR den Data Act einschließlich weiterer 2026 greifender Anforderungen und des deutschen Durchführungsgesetzes, das Daten-Governance-Gesetz sowie das Gesetz zur Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts.

Bereits zum 1. Januar 2027 folgen aus Sicht des Verbands weitere umfangreiche Projekte. Dazu zählen die verpflichtende E-Rechnung, das Schweizer CO₂-Gesetz und weitere regulatorische Vorgaben.

Parallel seien zahlreiche weitere Vorhaben in Vorbereitung. Der VIR verweist auf die EUDI Wallet, die Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie, multimodales Buchen, den Digital Fairness Act, die Payment Service Regulation, die Reform der Fluggastrechteverordnung und die digitale Fluggastabfertigung.

VIR kritisiert mehrfache Datenabfragen

Als weiteres Beispiel führt der Verband DAC7 beziehungsweise das Plattformen-Steuertransparenzgesetz an. Digitale Plattformbetreiber melden auf dieser Grundlage seit mehreren Jahren umfangreiche Daten an die Finanzverwaltung. Damit sollen zusätzliche Steuertransparenz geschaffen und mutmaßliche Steuerhinterziehung aufgedeckt werden.

Der VIR kritisiert, dass aus Sicht der Branche auf Grundlage dieser bereits vorhandenen Daten bislang kein erkennbarer Vollzug erfolgt sei. Gleichzeitig sollten etwa bei Zweckentfremdung oder weiteren Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung erneut ähnliche Daten erhoben werden. Bevor zusätzliche Meldepflichten eingeführt würden, solle der Staat vorhandene Daten prüfen, auswerten und nutzen. Nicht genutzte Vorgaben sollten aus Sicht des Verbands wieder abgeschafft werden.

„Unternehmen verfügen nicht über unbegrenzte Umsetzungskapazitäten. Diese Ressource ist genauso endlich wie finanzielle Mittel oder qualifizierte Fachkräfte“, sagt Buller. „Dennoch entsteht häufig der Eindruck, als könnten neue regulatorische Projekte beliebig hinzugefügt werden, ohne die bereits laufenden Umsetzungen zu berücksichtigen."

Kapazitätscheck soll Überlastung verhindern

Der VIR fordert deshalb einen Perspektivwechsel bei der Gesetzgebung. Der Staat solle nicht nur die Folgen einzelner Gesetze bewerten, sondern die gesamte regulatorische Belastung einer Branche berücksichtigen.

Ein verpflichtender Umsetzungskapazitäts-Check soll deshalb vor dem Inkrafttreten neuer Vorschriften klären, welche Branchen betroffen sind und welche regulatorischen Projekte dort bereits laufen. Außerdem soll er den tatsächlichen personellen, finanziellen und technischen Aufwand für Unternehmen erfassen. Geprüft werden soll auch, ob die vorhandenen Kapazitäten ausreichen oder eine Überlastung droht und ob Projekte deshalb zeitlich entzerrt oder priorisiert werden sollten.

„Was bislang fehlt, ist der Blick auf die Gesamtbelastung einer Branche. Neue Regelungen werden einzeln betrachtet – in den Unternehmen treffen sie jedoch gleichzeitig aufeinander“, sagt Buller. „Deshalb sollte der Staat mitführen, welche regulatorischen Projekte eine Branche bereits umsetzen muss und welche Ressourcen dadurch gebunden werden."

Bereits gemeldete Daten weiterverwenden

Neben dem Zeitpunkt neuer Vorgaben will der VIR auch bestehende Prozesse und Meldewege stärker berücksichtigt wissen. Übermitteln Unternehmen bestimmte Daten bereits aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe an den Staat, solle geprüft werden, ob neue Anforderungen auf diesen Informationen aufbauen können.

Als Beispiel nennt der Verband erneut Kurzzeitvermietungen. Hier würden bereits umfangreiche Daten über DAC7 gemeldet, während zusätzliche Pflichten zur Datenübermittlung entstünden.

„Der Once-Only-Gedanke sollte auch für Unternehmen gelten: Daten, die dem Staat bereits vorliegen, sollten grundsätzlich nicht erneut abgefragt werden“, sagt Buller. „Wenn bestehende gesetzliche Regelungen einer sinnvollen Zusammenführung entgegenstehen, sollte geprüft werden, ob diese angepasst werden können."

VIR fordert Überprüfung bestehender Regeln

Bürokratieabbau umfasst für den VIR zudem eine regelmäßige Überprüfung bestehender Vorschriften. Erreiche ein Gesetz sein ursprünglich definiertes Ziel nicht, sei es nicht mehr erforderlich oder stehe der Aufwand dauerhaft in keinem angemessenen Verhältnis zur Wirkung, müssten Änderungen oder eine Abschaffung möglich sein.

Auch die zeitliche Planung neuer Vorgaben müsse stärker berücksichtigt werden. Ein sinnvolles Gesetz werde aus Sicht des Verbands nicht besser, wenn Unternehmen es gleichzeitig mit zehn anderen sinnvollen Gesetzen umsetzen müssten.

Der VIR appelliert deshalb an Bundesregierung und Europäische Union, Regulierung stärker als Gesamtportfolio zu betrachten. Umsetzungsfristen sollten koordiniert, bestehende Meldewege genutzt und Doppelmeldungen vermieden werden. Zudem fordert der Verband, wirkungslose Regulierung zu überprüfen. Dadurch sollen Unternehmen mehr Ressourcen für Kunden, Investitionen, Innovationen und ihr eigentliches Geschäft erhalten.