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Risiken und Tipps
09.08.26, 12:03 Uhr

TÜV erklärt, worauf es bei Powerbanks im Flugzeug ankommt

Powerbanks dürfen im Flugzeug grundsätzlich nur im Handgepäck mitgeführt werden. Einige Airlines schränken inzwischen auch die Nutzung während des Fluges ein. Der TÜV-Verband erklärt, welche Kapazitätsgrenzen gelten und worauf Reisende bei Mitnahme und Nutzung achten sollten.

Praktisch – aber nicht ohne Gefahren: Wer eine Powerbank mit auf Reisen nimmt, sollte vor dem Abflug die Regeln seiner Airline prüfen. Foto: iStock/O_Lypa
Für Powerbanks gelten im Flugverkehr besondere Sicherheitsregeln: Sie dürfen grundsätzlich nur im Handgepäck transportiert werden. Je nach Fluggesellschaft ist inzwischen auch die Nutzung während des Fluges eingeschränkt oder untersagt. Darauf weist der TÜV-Verband hin.

Internationale Luftfahrtorganisationen und zahlreiche Airlines – zum Beispiel die Lufthansa-Airlines – haben ihre Vorgaben zuletzt verschärft. Hintergrund sind mehrere Vorfälle mit Lithium-Ionen-Akkus im internationalen Flugverkehr.

Produktverarbeitung ist entscheidend

„Powerbanks sind grundsätzlich sichere Produkte, wenn sie hochwertig verarbeitet und sachgerecht genutzt werden“, sagt Dr. Hermann Dinkler, Brand- und Explosionsschutzexperte beim TÜV-Verband.

Lithium-Ionen-Akkus speichern auf kleinem Raum große Energiemengen. Werden Akkuzellen stark beschädigt, kann im Inneren ein Kurzschluss entstehen. Die Zelle kann sich innerhalb kurzer Zeit stark erhitzen und eine thermische Kettenreaktion auslösen.

„Dabei entstehen innerhalb kürzester Zeit sehr hohe Temperaturen. Die betroffene Zelle kann sich unkontrolliert erhitzen und eine thermische Kettenreaktion auslösen, bei der sich die Hitze auf benachbarte Akkuzellen überträgt. Dadurch können Rauch und Flammen entstehen“, erklärt Dinkler.

Powerbanks gehören ins Handgepäck

Powerbanks bestehen aus einer oder mehreren Lithium-Ionen-Zellen und einer elektronischen Steuerung mit verschiedenen Schutzschaltungen. Bei beschädigten Akkuzellen oder internen Defekten können auch diese Mechanismen einen Batteriebrand nicht immer verhindern.

Deshalb gelten für Lithium-Ionen-Akkus im Luftverkehr besondere Sicherheitsvorschriften. Entscheidend sind dabei nicht Reiseflughöhe oder Kabinendruck. Ein Defekt soll vielmehr möglichst früh erkannt und unmittelbar bekämpft werden können. Powerbanks dürfen deshalb grundsätzlich nur im Handgepäck transportiert werden. Die Kabinenbesatzung kann dort bei einem Zwischenfall schnell eingreifen. Im aufgegebenen Gepäck wäre ein Batteriebrand schwieriger zu erkennen und zu bekämpfen.

Sicherheitstipps vom Experten

„Für die Sicherheit kommt es nicht nur auf das Produkt selbst an, sondern auch auf den richtigen Transport“, sagt Dinkler. Powerbanks sollten vor mechanischen Belastungen geschützt und so verstaut werden, dass ihre Kontakte nicht mit Metallgegenständen in Berührung kommen. Schon ein Sturz auf harten Boden oder starker Druck durch schweres Gepäck könne die Akkuzellen beschädigen.

Auch Schlüssel, Münzen oder andere Metallgegenstände können bei einer lose transportierten Powerbank einen Kurzschluss verursachen. „Schutzkappen, Schutzhüllen oder die Originalverpackung können dieses Risiko deutlich reduzieren“, empfiehlt Dinkler.

Beschädigte, aufgeblähte oder ungewöhnlich warme Powerbanks sollten nicht mehr verwendet und auch nicht auf Flugreisen mitgenommen werden. Solche Veränderungen können auf defekte Akkuzellen hinweisen und das Risiko eines Batteriebrandes erhöhen.

Airlines können Nutzung an Bord untersagen

Zusätzlich zum Transport können Fluggesellschaften die Nutzung von Powerbanks an Bord einschränken. Bei einigen Airlines dürfen damit während des Fluges keine anderen Geräte mehr geladen werden. Teilweise ist auch das Aufladen der Powerbank selbst untersagt. Einige Fluggesellschaften verlangen zudem, dass die Geräte während des gesamten Fluges griffbereit bleiben und nicht im Gepäckfach verstaut werden.

Der TÜV-Verband empfiehlt deshalb, sich vor Reiseantritt über die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft zu informieren.

Kapazitätsgrenzen für Powerbanks

Für Flugreisen spielt auch die in Wattstunden (Wh) angegebene Energie der Powerbank eine Rolle. Geräte bis 100 Wh dürfen in der Regel ohne besondere Genehmigung im Handgepäck mitgeführt werden. Das entspricht bei den meisten handelsüblichen Powerbanks etwa 27.000 Milliamperestunden (mAh).

Bei Geräten zwischen 100 und 160 Wh ist häufig die Zustimmung der Fluggesellschaft erforderlich. Airlines können darüber hinaus zusätzliche oder strengere Vorgaben festlegen.

TÜV rät zu geprüften Geräten

Auch beim Kauf rät der TÜV-Verband, auf die Sicherheitsausstattung zu achten. Besonders bei „sehr günstigen“ Produkten oder Geräten unbekannter Hersteller sollten Verbraucher Herstellerangaben, Kapazität und technische Daten prüfen. Fehlen solche Angaben, sei Vorsicht geboten. Eine sauber verarbeitete Oberfläche und stabile Anschlüsse können ebenfalls Hinweise auf die Qualität geben.

„Beim Kauf einer Powerbank kommt es nicht allein auf die Kapazität oder die Ladeleistung an, sondern vor allem auf die integrierten Sicherheitsmechanismen“, sagt Dinkler. Hochwertige Geräte verfügten unter anderem über Schutzfunktionen gegen Überladung, Tiefentladung, Überhitzung und Kurzschlüsse.

Die CE-Kennzeichnung dokumentiert, dass der Hersteller die Einhaltung der europäischen Sicherheitsvorschriften erklärt. Zusätzliche Orientierung bieten unabhängige Prüfnachweise wie das GS-Zeichen.