Update zu Nutzung und Transport14.01.26, 13:19 Uhr
Lufthansa-Airlines setzen neue Regeln für Powerbanks um
Swiss untersagt ab sofort die Nutzung von Powerbanks an Bord. Neue Vorschriften betreffen Leistung, Lagerung und Ausnahmen für medizinische Geräte – und gelten künftig konzernweit bei allen Airlines der Lufthansa-Gruppe.

Swiss und andere Airlines der Lufthansa-Gruppe führen strenge Regeln für Powerbanks ein. Foto: iStock/Debalina Ghosh
Ab dem 15. Januar gelten bei der Lufthansa-Tochter Swiss neue Vorschriften für die Mitnahme und Nutzung von Powerbanks. Die Maßnahmen, die konzernweit auch bei den anderen Fluglinien des Kranichkonzerns eingeführt werden, sollen das Brandrisiko durch Lithium-Batterien verringern.
Nutzung und Aufladung während des Flugs verboten
Reisende dürfen künftig keine Powerbanks mehr verwenden, um während des Flugs Smartphones oder Tablets zu laden. Auch das Aufladen der Powerbank selbst über die Stromversorgung an Bord ist untersagt. Zulässig bleibt die Nutzung nur dann, wenn Powerbanks für den Betrieb lebenswichtiger medizinischer Geräte erforderlich sind.
Transport nur im Handgepäck erlaubt
Jeder Passagier darf maximal zwei Powerbanks mit einer Leistung von jeweils bis zu 100 Wattstunden mitführen. Geräte mit einer Leistung zwischen 100 und 160 Wattstunden benötigen die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft.
Der Transport im aufgegebenen Gepäck ist weiterhin verboten. Powerbanks müssen entweder am Körper getragen, in der Sitztasche oder unter dem Vordersitz im Handgepäck verstaut werden. Das Verstauen im Gepäckfach über den Sitzen ist nicht mehr zulässig.
Regelung gilt auch für E-Zigaretten
Die neuen Vorgaben gelten analog auch für E-Zigaretten. Grundlage der Regelung sind Empfehlungen internationaler Luftfahrtbehörden wie EASA, FAA, IATA und ICAO.
Nutzung und Aufladung während des Flugs verboten
Reisende dürfen künftig keine Powerbanks mehr verwenden, um während des Flugs Smartphones oder Tablets zu laden. Auch das Aufladen der Powerbank selbst über die Stromversorgung an Bord ist untersagt. Zulässig bleibt die Nutzung nur dann, wenn Powerbanks für den Betrieb lebenswichtiger medizinischer Geräte erforderlich sind.
Transport nur im Handgepäck erlaubt
Jeder Passagier darf maximal zwei Powerbanks mit einer Leistung von jeweils bis zu 100 Wattstunden mitführen. Geräte mit einer Leistung zwischen 100 und 160 Wattstunden benötigen die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft.
Der Transport im aufgegebenen Gepäck ist weiterhin verboten. Powerbanks müssen entweder am Körper getragen, in der Sitztasche oder unter dem Vordersitz im Handgepäck verstaut werden. Das Verstauen im Gepäckfach über den Sitzen ist nicht mehr zulässig.
Regelung gilt auch für E-Zigaretten
Die neuen Vorgaben gelten analog auch für E-Zigaretten. Grundlage der Regelung sind Empfehlungen internationaler Luftfahrtbehörden wie EASA, FAA, IATA und ICAO.

