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Wettbewerb in Gefahr?
22.03.26, 11:08 Uhr

BDL regt an, Streikrecht im Luftverkehr zu überdenken

Streiks bei Airlines und Flughäfen setzen den deutschen Luftverkehr weiter unter Druck. Laut BDL verschärfen sie bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber Europa. Der Verband fordert Verhandlungen statt Arbeitskämpfe und bringt eine Debatte über das Streikrecht ins Spiel.

Die Streiks im Luftverkehr treffen laut BDL auf einen ohnehin schwächeren Markt in Deutschland. Der Verband warnt vor wachsenden Wettbewerbsnachteilen. Foto: iStock/martin-dm
Die anhaltenden Streiks im deutschen Luftverkehr verschärfen nach Einschätzung des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) die Wettbewerbsprobleme am Standort Deutschland. Die aktuellen Entwicklungen würden „mit großer Sorge betrachtet“.

Mehrere Streiks und neue Abstimmungen

In der vergangenen Woche kommt es zu mehreren Streiktagen bei Lufthansa Classic, City Line und Lufthansa Cargo. Parallel laufen weitere Streikabstimmungen, unter anderem bei Eurowings sowie bei den Kabinenbesatzungen von Lufthansa City Line.

Zusätzliche Auswirkungen haben Warnstreiks wie am Flughafen Berlin-Brandenburg, der den Betrieb zeitweise vollständig einstellen muss.

Streikrecht „neu ausbalancieren“

Die Arbeitskämpfe treffen den Luftverkehr in einer Phase, in der Deutschland nach Einschätzung des BDL weiterhin hinter anderen europäischen Ländern zurückliegt, die sich schneller von der Corona-Krise erholt haben.

Die Streiks verschärften aus Sicht des Verbands diese Wettbewerbsnachteile. Betroffen sind neben den Airlines auch Passagiere, die Wirtschaft und die internationale Anbindung. Streiks im Luftverkehr hätten „aufgrund ihrer weitreichenden Auswirkungen eine besondere Dimension“.

Der BDL sieht im Luftverkehr eine kritische Infrastruktur. Vor diesem Hintergrund stellt der Verband zur Diskussion, „ob das Streikrecht für kritische Infrastrukturen neu ausbalanciert werden sollte“.

Appell an Tarifparteien und Politik

Der Verband fordert die Arbeitnehmervertreter auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. „Es braucht tragfähige Lösungen am Verhandlungstisch und nicht Sturheit auf der Straße“, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.

Zugleich sieht der BDL die Politik in der Pflicht, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Die Bundesregierung solle zugesagte Entlastungen umsetzen, insbesondere die Absenkung der Luftverkehrssteuer zum 1. Juli. Das sei „wenigstens ein erster Schritt“, um deutsche Airlines im europäischen Wettbewerb nicht weiter zurückfallen zu lassen.
 
 

Einordnung und Hintergrund


Streikrecht im EU-Vergleich

Was könnte der Verband mit seinem Vorschlag im Sinn haben? Was ist im Hinblick auf seinen vagen Appell zum „neuen Ausbalancieren“ möglich? In anderen europäischen Ländern sind Mindestdienstleistungen, längere Vorankündigungsfristen und verpflichtende Schlichtungsverfahren im Luftverkehr längst Realität.

In Italien etwa dürfen Airlines und Flughäfen auch im Streikfall nicht vollständig dichtmachen, weil ein gesetzlich definierter Notbetrieb vorgeschrieben ist, während in Spanien, Portugal oder Griechenland der Transportsektor als wesentlicher Dienst mit klaren Mindestversorgungsauflagen gilt.

Genau in diese Richtung dürfte der BDL zielen, wenn er – ohne es offen auszusprechen – ein Streikgesetz für den Luftverkehr andeutet, das zumindest Komplettausfälle großer Drehkreuze verhindert.

Blaupause gegen Streikwelle

Gemeint wären dann gesetzlich oder tariflich fixierte Mindestdienste, etwa ein bestimmter Prozentsatz an Flügen, priorisierte Hub-Verbindungen sowie Rückhol- und Umleitkapazitäten, die selbst im Streikfall funktionieren müssen, flankiert von der Möglichkeit staatlichen Eingreifens, also Aufschub, Verkürzung oder Anordnung von Notdiensten, wenn zentrale Versorgungsinteressen oder die „internationale Anbindung“ gefährdet sind – Instrumente, wie sie etwa Italien und Frankreich bereits kennen.

Abkehr vom Richterrecht?

Damit würde Deutschland von seinem bislang vergleichsweise liberalen, vor allem richterrechtlich geprägten Arbeitskampfrecht abrücken. Vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entwickelte Prinzipien wie Friedenspflicht oder Proportionalität sorgen für Flexibilität und Streikfreundlichkeit, machen das System aber auch unsicherer als kodifizierte Modelle in anderen Ländern.

Stattdessen könnte man sich auch hierzulande einem europäischen Mittelweg annähern, der das Grundrecht auf Streik formal unangetastet lässt, es in der Praxis aber durch Mindestdienste, Zwangsschlichtung und Eingriffsrechte des Staates spürbar einhegt.

Felix Hormel