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Klarstellung aus Berlin
19.03.26, 14:28 Uhr

Reisewarnungen für Nahost-Ziele gelten auch für Transitreisen

Reisewarnungen im Nahen Osten gelten ausdrücklich auch für Umstiege. Das Auswärtige Amt verweist auf die unsichere Lage und Angriffe auf zivile Infrastruktur. Für Veranstalter und Reisebüros hat das direkte Folgen bei der Planung und Bewertung von Flugverbindungen.

Das Auswärtige Amt stellt klar, dass Reisewarnungen für den Nahen Osten und die Golfregion auch für Transitreisen gelten. Foto: iStock/Teka77
Das Auswärtige Amt stellt klar, dass die bestehenden Reisewarnungen für den Nahen Osten und die Golfregion ohne Ausnahme auch für Transitreisen gelten.

Die Behörde habe den Deutschen Reiseverband (DRV) über die weiterhin angespannte Sicherheitslage informiert. Eine weitere Eskalation könne derzeit nicht ausgeschlossen werden. Nach Angaben des Außenamts kommt es weiterhin zu Angriffen nicht nur auf militärische Ziele, sondern auch auf zivile Einrichtungen. Dazu zählen auch Flughäfen sowie touristische Infrastruktur wie Hotels.

Reisewarnungen für zahlreiche Länder

Vor diesem Hintergrund bestehen weiterhin umfassende Reisewarnungen für Israel und die Palästinensischen Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien, Katar und Jemen.

Für Libanon und Iran spricht das Auswärtige Amt zusätzlich eine Ausreiseaufforderung aus. Für den Irak besteht eine Ausreiseempfehlung.

Auswirkungen auf Reiseplanung und Vertrieb

Die Behörde betont, dass die Reisewarnungen für alle Reisezwecke gelten. Dies schließt ausdrücklich auch Transitreisen ein. Für Veranstalter und Reisebüros ist dies insbesondere bei der Bewertung von Flugverbindungen mit Umstiegen in der Region relevant. Auch das Risikomanagement müsse mögliche Störungen im Reiseablauf berücksichtigen, so die Einschätzung.