Mangelnde Transparenz13.02.26, 09:23 Uhr
VUSR pocht auf Offenlegung der Finanzdaten von Check 24
Millionen Verbraucher nutzen Check 24 – doch wie steht es wirtschaftlich um das Vergleichsportal? Der VUSR fordert die Offenlegung gesetzlich vorgeschriebener Finanzdaten und warnt vor Wettbewerbsverzerrung.

Marija Linnhoff, Vorsitzende des VUSR, kritisiert die fehlende Offenlegung gesetzlicher Finanzdaten durch Check 24. Foto: VUSR
Der Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR) pocht darauf, dass das Vergleichsportal seine Finanzzahlen offenlegt – aus Sicht vieler im Vertrieb eine „Black Box“, die mit enormer Marktmacht ein Ungleichgewicht schafft und Fragen zur Fairness im Wettbewerb aufwirft.
Nach wie vor bleiben Umsatz, Provisionen und wirtschaftliche Kennzahlen des Portals weitgehend unveröffentlicht, was insbesondere in Zeiten, in denen Plattformen im Reisevertrieb dominieren, zunehmend kritisiert wird.
Nach Angaben des VUSR sollen in der Vergangenheit auch Bußgelder in Kauf genommen worden sein, um gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen zu umgehen. Eine unabhängige Bestätigung dafür liegt derzeit nicht vor. Auch die aktuelle Befassung des Justizministeriums mit dem Vorgang stützt sich auf Angaben des Verbandes. Demnach habe die Behörde eine Nachfrist zur Offenlegung bis März gesetzt.
Eine Anfrage zur Klarstellung bei der Bundesbehörde von TRVL COUNTER bleibt bis auf Weiteres unbeantwortet.
Handelsblatt macht früh aufmerksam
Bereits 2019 hatte die Wirtschaftszeitung Handelsblatt auf die ausbleibende Offenlegung der Geschäftszahlen aufmerksam gemacht, worauf der VUSR in einem Facebook-Post ebenfalls verweist. In dem entsprechenden Kommentar stellt der Autor fest, dass auf Unternehmensseite „extreme Verschwiegenheit“ herrsche und ein „Gesamtüberblick über den unangefochtenen Marktführer unter Deutschlands Vergleichsportalen für Außenstehende somit nicht möglich“ sei.
Konkret bezog sich der Handelsblatt-Beitrag auf die damals beantragte Banklizenz durch das Unternehmen: Spätestens dann müsse sich „Check 24 öffnen“. Das erforderten die strengen Vorgaben der Bundesfinanzaufsicht (Bafin). Nötig, so das Handelsblatt, „wäre ein solcher Schritt schon lange gewesen.“
Banklizenz erteilt – Zahlen weiter nicht veröffentlicht
Im Mai 2020 berichtete das Handelsblatt, dass Check24 tatsächlich eine Vollbanklizenz erhalten hat. C24 ist seitdem die Online-Bank der Check 24-Gruppe. Dennoch blieb eine Offenlegung wirtschaftlicher Eckdaten aus – woran der VUSR nun erneut öffentlich Kritik übt.
Der Verband zieht in diesem Zusammenhang Parallelen zum früheren Fall Unister. Fehlende Transparenz sei auch dort ein begünstigender Faktor für spätere Marktverwerfungen gewesen. Umso wichtiger sei es, Entwicklungen im Markt frühzeitig erkennen und sachlich bewerten zu können.
„Viele Marktteilnehmer berichten inzwischen von einem Wettbewerbsdruck, der wirtschaftlich kaum noch tragfähig ist“, berichtet die VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff mit Blick auf Check 24. Ob dieser Wettbewerb fair verlaufe, lasse sich jedoch nur beurteilen, „wenn alle relevanten Marktteilnehmer die gesetzlich vorgesehenen Zahlen transparent offenlegen“, so Linnhoff.
Appell an gesetzliche Gleichbehandlung
„Gesetzliche Veröffentlichungspflichten dürfen kein taktisches Instrument sein, sondern müssen für alle Unternehmen gleichermaßen gelten“, so Linnhoff weiter. Der VUSR beharre daher darauf, die ausstehenden Finanzdaten unverzüglich und vollständig zu veröffentlichen. Nur so lasse sich die Wettbewerbssituation im touristischen Vertrieb – ein Markt, der Millionen Verbraucher betrifft – sachlich bewerten.
Nach wie vor bleiben Umsatz, Provisionen und wirtschaftliche Kennzahlen des Portals weitgehend unveröffentlicht, was insbesondere in Zeiten, in denen Plattformen im Reisevertrieb dominieren, zunehmend kritisiert wird.
Nach Angaben des VUSR sollen in der Vergangenheit auch Bußgelder in Kauf genommen worden sein, um gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen zu umgehen. Eine unabhängige Bestätigung dafür liegt derzeit nicht vor. Auch die aktuelle Befassung des Justizministeriums mit dem Vorgang stützt sich auf Angaben des Verbandes. Demnach habe die Behörde eine Nachfrist zur Offenlegung bis März gesetzt.
Eine Anfrage zur Klarstellung bei der Bundesbehörde von TRVL COUNTER bleibt bis auf Weiteres unbeantwortet.
Handelsblatt macht früh aufmerksam
Bereits 2019 hatte die Wirtschaftszeitung Handelsblatt auf die ausbleibende Offenlegung der Geschäftszahlen aufmerksam gemacht, worauf der VUSR in einem Facebook-Post ebenfalls verweist. In dem entsprechenden Kommentar stellt der Autor fest, dass auf Unternehmensseite „extreme Verschwiegenheit“ herrsche und ein „Gesamtüberblick über den unangefochtenen Marktführer unter Deutschlands Vergleichsportalen für Außenstehende somit nicht möglich“ sei.
Konkret bezog sich der Handelsblatt-Beitrag auf die damals beantragte Banklizenz durch das Unternehmen: Spätestens dann müsse sich „Check 24 öffnen“. Das erforderten die strengen Vorgaben der Bundesfinanzaufsicht (Bafin). Nötig, so das Handelsblatt, „wäre ein solcher Schritt schon lange gewesen.“
Banklizenz erteilt – Zahlen weiter nicht veröffentlicht
Im Mai 2020 berichtete das Handelsblatt, dass Check24 tatsächlich eine Vollbanklizenz erhalten hat. C24 ist seitdem die Online-Bank der Check 24-Gruppe. Dennoch blieb eine Offenlegung wirtschaftlicher Eckdaten aus – woran der VUSR nun erneut öffentlich Kritik übt.
Der Verband zieht in diesem Zusammenhang Parallelen zum früheren Fall Unister. Fehlende Transparenz sei auch dort ein begünstigender Faktor für spätere Marktverwerfungen gewesen. Umso wichtiger sei es, Entwicklungen im Markt frühzeitig erkennen und sachlich bewerten zu können.
„Viele Marktteilnehmer berichten inzwischen von einem Wettbewerbsdruck, der wirtschaftlich kaum noch tragfähig ist“, berichtet die VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff mit Blick auf Check 24. Ob dieser Wettbewerb fair verlaufe, lasse sich jedoch nur beurteilen, „wenn alle relevanten Marktteilnehmer die gesetzlich vorgesehenen Zahlen transparent offenlegen“, so Linnhoff.
Appell an gesetzliche Gleichbehandlung
„Gesetzliche Veröffentlichungspflichten dürfen kein taktisches Instrument sein, sondern müssen für alle Unternehmen gleichermaßen gelten“, so Linnhoff weiter. Der VUSR beharre daher darauf, die ausstehenden Finanzdaten unverzüglich und vollständig zu veröffentlichen. Nur so lasse sich die Wettbewerbssituation im touristischen Vertrieb – ein Markt, der Millionen Verbraucher betrifft – sachlich bewerten.

