Appell an die Bundesregierung

DRV fordert Kurskorrektur bei EU-Richtlinie zur Pauschalreise

Die geplante EU-Reform der Pauschalreiserichtlinie stößt auf scharfe Kritik. Der DRV warnt vor Mehrbelastung und Wettbewerbsnachteilen für Reisebüros und Veranstalter – und fordert ein Einlenken der Bundesregierung. Auch die Ausweitung von Reisewarnungen auf den Wohnort von Urlaubern hält der Verband für weder praktikabel noch sinnvoll.

DRV fordert Kurskorrektur bei EU-Richtlinie zur Pauschalreise
DRV-Präsident Norbert Fiebig warnt vor weitreichenden Folgen der geplanten EU-Pauschalreiserichtlinie. Foto: DRV/Marcel Kautz
Der Deutsche Reiseverband (DRV) warnt vor weitreichenden Folgen der geplanten Neuregelung der EU-Pauschalreiserichtlinie. Die nun vom Europäischen Parlament verabschiedete Position lasse Einwände der Reisewirtschaft unberücksichtigt. DRV-Präsident Norbert Fiebig kündigt an, die Interessen der mittelständisch geprägten Branche in den bevorstehenden Trilog-Verhandlungen weiter zu vertreten: „Wir werden alles daransetzen, die drohenden Fehlentwicklungen zu korrigieren.“

Fiebig macht deutlich: „Die geplanten Regelungen kosten nicht nur Geld, sie verzerren auch den Wettbewerb – zu Lasten der organisierten Reise. Ziel muss sein, die Pauschalreise als bewährtes und sicheres Produkt zu stärken, nicht sie zu schwächen. Gleichzeitig fordert Fiebig: „Eine neue Richtlinie muss es Reisebüros auch weiterhin ermöglichen, mit ihrer Beratungskompetenz Reiseleistungen auf Kundenwunsch hin zusammenzustellen und zu verkaufen!“

Kritik an neuer Definition der Pauschalreise

Besonders problematisch sieht der DRV die geplante Neudefinition des Begriffs „Pauschalreise“. Diese könnte dazu führen, dass Reisebüros bereits bei der Vermittlung zweier Leistungen wie Flug und Hotel automatisch in die Rolle des Veranstalters rutschen – mit entsprechender Haftung und Bürokratie. Das führe zu Rechtsunsicherheit und sei für kleinere Betriebe kaum zu bewältigen. Der Verband spricht sich für den Vorschlag des EU-Ministerrats aus, zwischen Pauschal- und Einzelleistung klar zu unterscheiden.

Reisewarnungen: DRV fordert Orientierung am Auswärtigen Amt

Auch die geplante Ausweitung der sogenannten „unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umstände“ stößt auf Kritik. Künftig sollen nicht nur das Reiseziel, sondern auch Wohnsitz und Abreiseort der Kunden berücksichtigt werden. Das sei weder praktikabel noch sinnvoll, meint der DRV. Maßgeblich müsse weiterhin die Einschätzung des Auswärtigen Amtes bleiben.

Zudem lehnt der Verband die geplante 28-Tage-Frist für kostenlose Stornierungen ab. Diese verlagere allgemeine Lebensrisiken unverhältnismäßig auf die Veranstalter.

Verbraucherschutz bereits umfassend geregelt

Nach Einschätzung des Verbands bietet die Pauschalreise schon jetzt ein hohes Maß an Verbraucherschutz. Weitere Verschärfungen würden lediglich zu höheren Preisen führen und preissensible Kunden abschrecken. Die Folge sei, dass mehr Menschen ohne rechtlichen Schutz auf eigene Faust reisen. „Das kann nicht das Ziel der EU sein“, so Fiebig.

Mittelstand in Deutschland besonders betroffen

In Deutschland ist die Pauschalreise besonders verbreitet: Laut DRV entfallen 41 Prozent aller EU-Pauschalreisen auf den deutschen Markt, 30 Prozent der Urlaubsreisen in Deutschland sind Pauschalreisen. Über 98 Prozent der Reiseveranstalter und der Großteil der Reisebüros gelten als kleine und mittlere Unternehmen. „Eine Überregulierung gefährdet damit unmittelbar den Kern der deutschen Reisewirtschaft“, warnt Fiebig.

DRV appelliert an die Bundesregierung

Der DRV fordert die Bundesregierung auf, sich im anstehenden Trilogverfahren für die Belange der deutschen Reisewirtschaft starkzumachen. Die rund 2.300 Veranstalter und 8.000 Reisebüros müssten mitgedacht werden. „Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verbraucherschutz und wirtschaftlicher Tragfähigkeit ist zwingend“, so Fiebig. Andernfalls drohe die organisierte Reise in Deutschland an Bedeutung zu verlieren.