„Die Pauschalreise darf kein Bürokratiemonster werden“

Mit einem Musterschreiben ruft der DRV Reiseveranstalter auf, Einfluss auf die EU-Reiserechtsreform zu nehmen – aus Sorge vor realitätsfernen Vorgaben und steigenden Kosten.

„Die Pauschalreise darf kein Bürokratiemonster werden“
Foto: iStock
Die Reiseveranstalter schlagen Alarm: Die geplante Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie, die eigentlich den Verbraucherschutz verbessern soll, droht nach Einschätzung vieler Unternehmen zur Belastung für Reisende und Anbieter zu werden. Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat deshalb ein Musterschreiben für Veranstalter formuliert und ruft dazu auf, dieses direkt an Europaabgeordnete zu senden. Ziel ist es, im Gesetzgebungsverfahren mehr Praxisnähe und Augenmaß einzufordern.

Das Schreiben verweist auf drei besonders kritische Punkte der geplanten Novelle:

1.    Artikel 12 – Orientierung an Reisehinweisen:
Künftig sollen nicht mehr nur die Reisehinweise des Auswärtigen Amts gelten, sondern auch die der Behörden am Abreise- und Zielort. Das sei in der Praxis kaum umsetzbar, so die Veranstalter, und führe zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Die klare Regelung über das Auswärtige Amt habe sich in der Vergangenheit bewährt – eine Aufweichung schaffe neue juristische Grauzonen.

2.    Artikel 24 – Pflicht zum Beschwerdemanagement:
Reiseveranstalter sollen künftig ein formelles Beschwerdemanagementsystem mit 30-Tage-Antwortfrist einrichten. Der DRV hält dies angesichts der hohen Kundenzufriedenheit (91 %) für unverhältnismäßig. 70 % aller Probleme würden laut Umfragen bereits vor Ort gelöst. Eine gesetzliche Verpflichtung zum aufwendigen Beschwerdemanagement verursache zusätzliche Kosten ohne erkennbaren Mehrwert.

3.    Artikel 25 – Sanktionshöhe:
Verstöße gegen die Richtlinie sollen künftig mit bis zu 4 % des Jahresumsatzes geahndet werden. Die Veranstalter kritisieren diese Härte und plädieren für die Beibehaltung der bisherigen Regelung, bei der die Sanktionierung in nationaler Verantwortung liegt. Pauschalreisen seien ohnehin bereits stark reguliert – überzogene Strafandrohungen gefährdeten die wirtschaftliche Balance.

Insgesamt fürchten die Veranstalter, dass durch die Neuregelung nicht nur ihre eigene Planbarkeit leidet, sondern auch die Attraktivität des Produkts Pauschalreise sinkt.
„Unsere Kunden suchen ein hochwertiges Produkt, das Sicherheit bietet und Verlässlichkeit garantiert“, heißt es im Schreiben. „Das können wir derzeit anbieten – aber nicht unter neuen Bedingungen, die Unsicherheit schaffen.“

Der DRV appelliert deshalb an Politik und Gesetzgeber, Veränderungen mit Augenmaß vorzunehmen und den engen Austausch mit der Praxis zu suchen. Die Reisebranche stehe bereit, ihre Erfahrungen und Perspektiven einzubringen – um gemeinsam ein modernes, aber realitätsnahes Reiserecht zu gestalten.
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