Reiseveranstalter

DRV-Rechtsgutachten zu Stornopauschalen

Derzeit beschäftigen verschiedene Verfahren zum Thema kostenpflichtige Stornierung von Reisen die Gerichte in Deutschland.

DRV-Rechtsgutachten zu Stornopauschalen
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Derzeit beschäftigen verschiedene Verfahren zum Thema kostenpflichtige Stornierung von Reisen die Gerichte in Deutschland. Konkret geht es um die Frage, ob Veranstalter im Fall einer unwirksamen Stornopauschale auf die konkrete Berechnung des Schadens zurückgreifen dürfen. Wird den Veranstaltern diese Möglichkeit verwehrt, könnten sie den Kunden dann keinerlei Kosten in Rechnung stellen und nicht einmal die von den Leistungsträgern in Rechnung gestellten Kosten zurückfordern.

Um betroffenen Veranstaltern hier Rechtssicherheit zu bieten, hat der DRV ein Gutachten bei dem Reiserechtler Prof. Dr. Ansgar Staudinger in Auftrag gegeben. Der Reiserechtsexperte komme zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine Grundlage dafür biete, Reiseveranstaltern den Rückgriff auf die konkrete Berechnung der Stornokosten zu verwehren, teilt der Verband mit. Jedes andere Ergebnis würde aus Staudingers Sicht einen europarechtswidrigen Eingriff in die Pauschalreise-Richtlinie bedeuten und damit das austarierte System von Rechten und Pflichten zwischen Veranstalter und Reisenden zerschlagen.

DRV-Mitglieder, deren Unternehmen Beklagte in einem solchen Verfahren sind, können das Gutachten über das Justiziariat des DRV anfordern. Ansprechpartner finden Sie hier >>>