Der VUSR ruft das Bundesjustizministerium dazu auf, die Entgelthandhabung des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) flexibler zu gestalten. Trotz eines bereits hohen Füllstandes und geringem Insolvenzrisiko bei den verbleibenden großen Veranstaltern, fordere das Ministerium weiterhin hohe Einzahlungen. Der Verband fordert eine Anpassung der aktuellen Einlagenregelung von einem Prozent auf „ein maßvolleres Niveau“ von 0,2 bis 0,3 Prozent. Laut VUSR-Berechnungen führt der derzeitige Beitragssatz zu überschüssigen Fondsrücklagen, die allein 2024 etwa 235 Millionen Euro betragen werden, während der Fonds sein Zielvolumen für 2025 bereits nahezu erreicht hat.
„Inmitten einer Wirtschaftskrise raubt das Justizministerium der Tourismusbranche die notwendige Liquidität und setzt damit die gesamte Branche einer unnötigen Belastung aus,“ sagt Marija Linnhoff, Vorsitzende des VUSR. „Der Fonds dient inzwischen quasi als Kasse, die dem Cashflow der Unternehmen schadet – ein Vorgehen, das weder den Verbrauchern noch den Unternehmen gerecht wird.“
Der Verband plädiert daher für eine flexible Gestaltung der Entgelthöhe, die sich am tatsächlichen Füllstand des Fonds orientiert. Das Reisesicherungsgesetz (RSG) sieht eine Mindesteinlage von einem Prozent vor, bis die gesetzlich festgelegte Grenze von 750 Millionen Euro erreicht ist. Diese Grenze wurde laut VUSR jedoch bereits deutlich überschritten, und ohne Anpassungen könnte der Fondswert bis 2026 auf zwei Milliarden Euro anwachsen. Das sei ein unverhältnismäßig hoher Betrag angesichts der aktuellen Marktsituation.