Deutscher Reisesicherungsfonds

DRSF startet Erstattungsprozess für FTI-Kunden

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat heute den Erstattungsprozess für Reisende gestartet, die von den Insolvenzen der FTI Group betroffen sind.

DRSF startet Erstattungsprozess für FTI-Kunden
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Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat heute den Erstattungsprozess für Reisende gestartet, die von den Insolvenzen der FTI Group betroffen sind. Auf Basis der ausgewerteten Buchungsdaten hat der DRSF zudem den Umfang der Erstattung präzisiert. Die Verantwortlichen erwarten, im Laufe der kommenden Wochen geleistete Zahlungen für insgesamt mehr als 215.000 stornierte Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen zu erstatten. Hinzu kommen die verauslagten Kosten von rund 60.000 Urlaubern, die zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldungen ihre Reisen bereits angetreten hatten.

„Wir starten heute vermutlich einen der größten Erstattungsprozesse zur Erfüllung des Verbraucherschutzes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Das Erstattungsvolumen beläuft sich auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag. Das verdeutlicht das Leistungsvermögen des DRSF", erklärt Geschäftsführer Ali Arnaout.

In einem ersten Schritt erhalten FTI-Kunden, von denen mindestens zwei Authentifizierungsfaktoren wie E-Mail-Adresse und Handynummer vorliegen, in den kommenden Tagen eine E-Mail vom DRSF. Über den Link in dieser E-Mail gelangen sie zu einem Online-Portal, auf dem sie die Erstattung der auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen beantragen können. Für jede Reise ist nur ein Erstattungsantrag vorgesehen. Mitreisende werden daher vom DRSF nicht gesondert kontaktiert.

Abgesicherte Kunden von FTI Touristik und der BigXtra Touristik, deren Kontaktdaten dem DRSF bisher nicht vollständig vorliegen, erhalten in einem gesonderten Verfahren die Möglichkeit, sich für den Erstattungsprozess zu registrieren und die Daten nachzureichen. Diese FTI-Kunden werden zunächst auf dem Postweg angeschrieben, um anschließend die notwendige Zwei-Faktor-Authentifizierung durchzuführen.


Zur Einreichung des Erstattungsantrags benötigen die Verbraucher folgende Unterlagen:
- die Buchungsbestätigung der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH
- die Nachweise für auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen
- den vom DRSF ausgestellten Sicherungsschein
Für Reisen, an denen mindestens zwei Personen teilnehmen sollten, sind zudem Vollmachten aller Mitreisenden nötig. Der DRSF stellt dafür ein entsprechendes Formular zur Verfügung.