Das Bundeskartellamt hat nichts gegen den Einstieg von Air France/KLM und weiteren Investoren bei der angeschlagenen SAS einzuwenden. Die skandinavische Airline befindet sich in den USA in einem Gläubigerschutzverfahren nach dem US Bankruptcy Code. Als neue Investoren hat SAS ein Bieterkonsortium aus dem weltweit tätigen Investmentunternehmen Castlelake, Air France/KLM, dem Königreich Dänemark und dem Investmentunternehmen Lind Invest ausgewählt. Sie sollen sich jeweils mit einer Minderheit der Aktien ohne kontrollierenden Einfluss an SAS beteiligen. Freigegeben wurde der geplante Erwerb von jeweils mehr als 25 Prozent der Anteile durch Castlelake und das Königreich Dänemark sowie die geplante Beteiligung von Air France/KLM mit weniger als 25 Prozent der SAS-Aktien. Die Beteiligung von Lind Invest an SAS unterliegt nicht der deutschen Fusionskontrolle.
„Im Ergebnis haben wir gegen die Beteiligungen an SAS keine wettbewerblichen Bedenken“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Das Hauptaugenmerk der Prüfung lag auf dem Bereich der Passagierlinienflüge und hier auf der Beteiligung von Air France-KLM als Wettbewerber der SAS. Wir haben alle Flugverbindungen untersucht, die von beiden Fluggesellschaften nonstop beziehungsweise mit einem Umstieg von und nach Deutschland angeboten werden. Bedenkliche Beeinträchtigungen des Wettbewerbs waren hier weder auf den Kurz- und Mittelstrecken von Deutschland zu Zielen in Europa noch auf den Langstrecken in die USA und nach Asien beziehungsweise in umgekehrter Richtung zu erwarten.“