Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, durch den nach der Pleite von Thomas Cook eine Umstrukturierungshilfe für Condor genehmigt wurde. Im Juli 2021 hatte die Kommission eine Finanzhilfe von 321 Millionen Euro durch die deutsche Regierung abgesegnet. Dafür hätte sie aber ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, urteilen die Richter. Condor-Konkurrent Ryanair habe hinreichend dargelegt, dass die Kommission Bedenken hätte hegen müssen, die die Einleitung eines Prüfverfahrens rechtfertigen, so die Richter. Bemängelt wird zum Beispiel, dass die Kommission nicht geprüft habe, ob die Staatshilfe zu Konditionen gewährt worden sei, die dem deutschen Staat einen angemessenen Anteil am künftigen Wertgewinn von Condor zusichere. Abgesehen von solchen Verfahrensfragen wird der Beschluss der Kommission inhaltlich allerdings nicht beanstandet. Laut EuGH hat Ryanair nicht nachgewiesen, dass ihre wettbewerbliche Stellung durch die Beihilfe spürbar beeinträchtigt werden könnte und dass die Airline somit vom Beschluss der Kommission individuell betroffen ist.