Der VUSR fordert eine klare Regelung, wer bei Flugreisen über das Handgepäck informieren muss. Die Handhabung von Handgepäck auf Flugreisen stelle für viele Reisende ein wiederkehrendes Problem dar, besonders im Hinblick auf die uneinheitlichen Vorgaben zu Größe, Gewicht und Anzahl der Gepäckstücke, so der Verband. Die Beschaffung der jeweils geltenden Regelungen bleibe allzu häufig unbezahlt an den Reisebüros hängen. Der VUSR fordert deshalb eine klare Regelung der Informationspflichten im Rahmen der Pauschalreiserichtlinie. Ziel sei es, die Zuständigkeit für die Mitteilung dieser Bestimmungen - wie beim Aufgabegepäck - eindeutig den Veranstaltern zuzuordnen.
„Es ist höchste Zeit, dass die Verantwortung klar geregelt wird. Die Reisebüros gehen neben ihren zahlreichen originären Aufgaben teilweise wirklich unter in Anfragen zu den Handgepäckbestimmungen. Wir wollen aber nicht länger unentgeltliche die ureigensten Aufgaben der Veranstalter übernehmen“, sagt VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff. Die momentane Situation sorge nicht nur für Verwirrung bei den Kunden, sondern belaste auch die Arbeitsprozesse der Reisebüros erheblich.
Der VUSR setzt sich dafür ein, dass in den Reiseunterlagen klar definierte Angaben zum Handgepäck und zum Aufgabe-Gepäck gemacht werden. Kunden sollten nicht nur über das zulässige Format und Gewicht ihres Handgepäcks informiert werden, sondern auch darüber, wo sie diese Informationen gegebenenfalls selbst nachprüfen können. „Eine klare, von den Veranstaltern kommunizierte Richtlinie würde sowohl den Reisebüros als auch den Endverbrauchern zugutekommen“, so Linnhoff. „Es ist doch nicht nachvollziehbar, dass entweder unsere Mitarbeiter oder die Reisenden die Last tragen, die Bestimmungen jedes einzelnen Leistungsträgers zu recherchieren, die er auch ganz simpel bekanntgeben kann.“