Die Deutsche Bahn ist mit ihrem Versuch, den angekündigten Streik der Lokführer gerichtlich verbieten zu lassen, vorerst gescheitert. Das Arbeitsgericht Frankfurt hat den Eilantrag der DB auf eine einstweilige Verfügung heute Abend abgewiesen. Damit ist die Sache aber noch nicht erledigt. Die Bahn will das Urteil in zweiter Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht überprüfen lassen. Sollte auch dieser Versuch misslingen, werden die Lokführer von Mittwoch bis Freitag streiken. Analog sieht es beim Bahnbetreiber Transdev aus. Auch dessen Antrag auf eine einstweilige Verfügung wurde gestern vom Gericht abgewiesen.