EuGH
Urteil regelt Anspruch bei Beförderungsverweigerung
Fluggäste haben selbst dann einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn sie sich nicht zur Abfertigung eingefunden haben.
Fluggäste haben selbst dann einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn sie sich nicht zur Abfertigung eingefunden haben.